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Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Wasser ist ein besonderes Gut, kostbar und empfindlich. Deshalb bedarf der Umgang mit Gefahrstoffen bzw. wassergefährdenden Stoffen einer besonderen Sorgfalt.
Wer eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen betreibt, muss dafür Sorge tragen, dass von dieser Anlage keine Gefahr für das Schutzgut Wasser und somit für die Allgemeinheit ausgeht.
 
Die Spannweite dessen, was man unter Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stof-fen versteht, ist riesig. Sie reicht von der privaten Heizölverbraucheranlage über landwirtschaftlich und gewerblich genutzte Tankstellen bis hin zur Produktionsanlage in der chemischen Industrie. Betreiber können Privatleute genauso wie landwirtschaftliche oder gewerbliche Unternehmen sein. Die Palette der wassergefährdenden Stoffe ist nahezu unbegrenzt: Säuren, Laugen, Heizöl, Kraftstoffe, Farben, Pflanzenschutzmittel, um nur einige zu nennen. 
Ein weiterer Schwerpunkt des präventiven Gewässer- und Umweltschutzes sind die Anforde-rungen, die bei Anlagen zum Umgang mit Schadstoffen an die Löschwasserrückhaltung ge-stellt werden.
Aufgrund des Gefährdungspotentials der Gefahrstoffe bzw. wassergefährdender Stoffe sind seitens des Gesetzgebers mittels Verordnungen und Gesetzen Anforderungen an den Bau und Betrieb dieser Anlagen eingeführt worden.
 
Die Aufgabe der Unteren Wasserbehörde ist es, die Eignung dieser Anlagen festzustellen und zu überwachen.
 
Heizöltanks
 
Ein bekannter wassergefährdender Stoff ist zum Beispiel Heizöl. Je nach Standort und Größe ist ihr Heizöltank durch einen Sachverständigen nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) zu prüfen. Die Überwachung der anderen Anlagen fällt in den Aufgabenbereich der Unteren Wasserbehörde.
 
Ob ihr Heizöltank prüfpflichtig ist können Sie dem Infoblatt entnehmen.

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