Youtube ID fehlt.

Inhalt der Seite

Anlagen in, an, über oder unter Gewässern

Wenn sie eine bauliche Anlage in, an, über oder unter Gewässern errichten wollen, ist eine wasserrechtliche Genehmigung bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen.

Zu den Anlagen zählen z.B. Brücken, Zäune, Durchlässe, Treppen und Stege. Baugenehmigungsfreie Gebäude, Erdauffüllungen und -abgrabungen sowie die Kreuzung eines Gewässers mit Ver- und Entsorgungsleitungen sind ebenfalls genehmigungspflichtig.
Im 3-Meter Schutzstreifen eines Gewässers sind bauliche Anlagen grundsätzlich nicht genehmigungsfähig.

Bitte stimmen Sie ihr Vorhaben frühzeitig mit der Unteren Wasserbehörde ab.
Ein Merkblatt für Gewässeranlieger*innen und das Antragsformular für Anlagen in, an, über oder unter Gewässern finden Sie unter „Formulare“.


UWB_Anlagen_Gewaesser_Bruecke_Leitung UWB_Anlagen_Gewaesser_Zaun