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Teiche in der Heubachniederung werden wieder Naturschutzgebiet

Nachdem die bisherige Verordnung zur Ausweisung der Teiche als Naturschutzgebiet ausgelaufen war, hat die Höhere Naturschutzbehörde in Münster nun einen Entwurf zur Neuausweisung des Gebietes im Nordosten von Haltern am See vorgelegt.
Dieser Entwurf, bestehend aus zwei Karten mit den Grenzen des Gebietes und der Darstellung besonderer Festsetzungen sowie dem Verordnungstext können auf dieser Seite eingesehen werden.

Zeitgleich kann dieser aber auch persönlich beim Landrat des Kreises Recklinghausen eingesehen werden. Hier können ab dem 20. August und bis zum 28.September 2018 Anregungen, Bedenken und Hinweise zu dem Entwurf der Verordnung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. 

Kreishaus
Ressort Landschaftsplanung und -gestaltung
Raum 4.3.01
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen


Eine telefonische Terminvereinbarung unter den Rufnummern 02361-53 6414 oder -6016 wird hierzu empfohlen.

Hier können Sie den Entwurf zur Verordnung die Übersichtskarte, Detailkarte sowie den Satzungstext einsehen:


Entwurf des Verordnungstext
Entwurf der Übersichtskarte
Entwurf der Detailkarte 
Amtliche Bekanntmachung