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Landschaftsplan „Dorsten-Marl“ des Kreises Recklinghausen

 

Anfrage8DVO_April2021Anfrage gem. § 8 (2) der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO-LNatSchG NRW)

 
Diese Anfrage soll dazu dienen, der Bezirksplanungsbehörde, den betroffenen Gemeinden und den Fachplanungsbehörden frühzeitig Gelegenheit zu geben, dem Kreis Recklinghausen noch fehlende bzw. aktuellere Planungsinformationen an die Hand zu geben.





Über den folgenden Link haben Sie die Möglichkeit, sich die Übersichtskarte im Maßstab 1: 50.000, auf der das Plangebiet des Landschaftsplanes „Dorsten-Marl“ sowie die Grenzen der betroffenen Gemeinden Dorsten und Marl dargestellt sind, als pdf-Dokument anzusehen und sie herunterzuladen.

Geplanter Geltungsbereich des Landschaftsplans "Dorsten-Marl"