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Angebot Naturdenkmäler

Nach § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG) können Naturdenkmäler als Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis 5 ha festgesetzt werden, soweit ihr besonderer Schutz aus:

  1. wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen erforderlich ist.
  2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist.


Mehr zu den Naturdenkmälern im Kreis Recklinghausen sowie eine Kartenansicht finden Sie hier.

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