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Baumfällungen

Bäume sind in vielerlei Hinsicht von Bedeutung für uns Menschen. Auch und besonders außerhalb des Waldes und in der freien Landschaft haben sie wichtige Funktionen z.B. als Landschaftsprägende Elemente, als Lebensraum für Tiere, als Luftfilter und Sauerstoffspender und als Windschutzelemente.

Daher ist es in allen Schutzgebieten des Kreises generell verboten, außerhalb des Waldes gelegene Einzelbäume, Baumreihen oder Baumgruppen zu beschädigen oder in anderer Weise in ihrem Wachstum zu gefährden. Dies gilt im Außenbereich für alle Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete und geschützte Landschaftsbestandteile.

Auf Antrag kann die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von dem Verbot innerhalb der Schutzgebiete erteilen. Außerdem sind unabhängig von Schutzgebietsgrenzen die Vorschriften des Artenschutzes zu beachten.

Bei Maßnahmen, die zur Abwendung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und/oder Ordnung oder zur Beseitigung eines Notstands unmittelbar erforderlich sind, ist die Untere Naturschutzbehörde zu unterrichten.

Im bebauten Innenbereich sind die Städte eigenverantwortlich zuständig, hier greifen häufig auch kommunale Baumschutzsatzungen.

Antrag auf Baumfällung im Kreis Recklighausen (Online ausfüllbar)