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Landschaftspläne im Kreis Recklinghausen

Übersicht_LP_04_2021Im Kreis Recklinghausen gibt es momentan acht rechtskräftige Landschaftspläne, ein weiterer befindet sich im Verfahren. Die Abgrenzung folgt naturräumlichen Zusammenhängen, so werden etwa das werden etwa das Waldgebiet der Haard oder die Lippeaue in eigenen Plänen dargestellt.

Die Landschaftspläne im Kreis Recklinghausen sind nach naturräumlichen Zusammenhängen - städteübergreifend abgegrenzt. Eine „naturräumliche“ Abgrenzung hat - z.B. im Vergleich zu dem Versuch einer gemeindeweisen Abgrenzung den großen Vorteil, dass zusammenhängende Naturräume in planerischen Zusammenhängen bearbeitet werden müssen - und können.

 

Bestandteile der Landschaftspläne sind:

Entwicklungskarte: Stellt Entwicklungsziele für die Landschaft dar, die als räumlich-fachliche Leitbilder bei allen behördlichen Maßnahmen berücksichtigt werden sollen.

Festsetzungskarte: Stellt die besonders geschützten Teile von Natur und Landschaft (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Geschützte Landschaftsbestandteile, Naturdenkmale) sowie besondere Festsetzungen und Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen dar.

Satzungstext mit Umweltbericht: Gibt die textlichen Festsetzungen wieder und erläutert sie. Der Umweltbericht zum Landschaftsplan enthält zugleich auch die Begründung des Landschaftsplanes.


 Allgemeine Anfragen können Sie an landschaftsplanung@kreis-re.de stellen.
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Landschaftsplan "Lippe"

Lippe

Mit einer Gesamtfläche von rund 5.000 ha erstreckt sich der Landschaftsplan entlang der Lippe durch das gesamte Kreisgebiet. Dabei nimmt er jeweils Teile des Außenbereichs der Städte Dorsten, Marl, Haltern am See, Datteln und Waltrops ein.


Große Bereiche des Planungsraumes werden von den Auen der Lippe geprägt. In diesen meist landwirtschaftlich und teilweise auch forstwirtschaftlich genutzten Niederungen erstreckt sich auch das größte Naturschutzgebiet im Kreis Recklinghausen, die „Lippeaue“.

Dieses auch östlich und westlich der Kreisgrenzen liegende, bedeutende europäische Schutzgebiet wird mit diesem Landschaftsplan, für den Bereich des Kreises Recklinghausen, als Naturschutzgebiet ausgewiesen.

 
In den vergangenen Jahren wurden Hinweise, Anregungen und Bedenken der betroffenen Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingeholt, soweit möglich berücksichtigt und in den Plan eingearbeitet. Am 25.09.2018 hat der Kreistag des Kreises Recklinghausen in seiner 21. Sitzung die Abwägung der vorgebrachten Hinweise, Anregungen und Bedenken und den sich daraus ergebenden Landschaftsplan „Lippe“ als Satzung beschlossen.


Nach der Anzeige des Planes bei der Bezirksregierung Münster und deren Feststellung seines ordnungsgemäßen Zustandekommens wurde der Landschaftsplan mit der amtlichen Bekanntmachung Nr. 1242/2018 im Amtsblatt des Kreises Recklinghausen am 19.12.2018  rechtskräftig.


     Festsetzungskarte: Detailkarte 1  Detailkarte 2  Detailkarte 3

     Entwicklungskarte:  Detailkarte 1  Detailkarte 2  Detailkarte 3

     Satzungstext

Kanuregelung - Um die Lippe befahren zu können ist ab dem 01.04.2019 auf einigen Abschnitten eine Anmeldung notwendig!

 

Landschaftsplan "Ost-Vest"

Uebersicht_LP_OV_Satzung2020

Mit dem Landschaftsplan „Ost-Vest“ hat der Kreis Recklinghausen seinen achten von insgesamt zehn Landschaftsplänen erstellt. Der Planungsraum erstreckt sich über weite Teile der Stadt Waltrop sowie den zentralen Bereich der Stadt Datteln. Zudem wird durch diesen Plan der nördliche, bisher noch nicht von Landschaftsplanung erfasste Bereich der Stadt Castrop-Rauxel überplant. Damit sind lediglich der Bereich der Stadt Dorsten und kleine Teile der Stadt Marl noch über alte Verordnungen der Bezirksregierung Münster naturschutzrechtlich gesichert.

Mit etwa 6550 Hektar Fläche erfasst dieser Plan den gesamten baulichen Außenbereich zwischen Lippe und Horneburg sowie zwischen Haard und Emscher.

Zentrale landschaftliche Elemente dieses Naturraumes sind die ausgedehnten schutzwürdigen Wälder an den südlichen Stadtgrenzen Dattelns und Waltrops sowie die zahlreichen der Lippe zufließenden Gewässer des Tieflandes. Die vielfältigen landschaftlich und ökologisch wertvollen Elemente dieses Landschaftsraumes werden, wie auch in anderen Bereichen im nördlichen Ruhrgebiet, klar durch anthropogene Überformungen gegliedert. So wie es im Bereich des Landschaftsplanes "Emscherniederung" vielerorts die Autobahnen und Bundesstraßen sind, trennen im Plan "Ost-Vest" gleich mehrere Kanäle die Landschaft.

Aktuell drohen diesem Raum zusätzliche ökologische Belastungen. In Nord-Süd Richtung wird zukünftig eine Bundesstraße das Ost-Vest queren und wertvolle Waldbereiche und Gewässersysteme zerschneiden. Darüber hinaus wird nördlich von Waltrop ein neues großes Gewerbegebiet entstehen. In diesem Raum, der sich in naher Zukunft neu gliedern wird, wird der Landschaftsplan "Ost-Vest" den Freiraumbereich sichern, die ökologisch und landschaftsästhetisch wertvollen Elemente der Landschaft schützen und dazu beitragen die bestehenden Biotopstrukturen miteinander zu vernetzen. Gleichzeitig geht dieser Landschaftsplan neue Wege im Bereich des Waldnaturschutzes. Weite Bereiche der ausgedehnten Wälder werden zum Naturschutzgebiet. Mit den Festsetzungen hierzu soll nicht nur der Bestand dauerhaft gesichert werden, sondern eine ökologische und klimaangepasste Entwicklung gewährleistet werden.

Aus dem Plan ausgegrenzt ist der Bereich des Naturschutzgebietes „Lippeaue“. Hierfür gelten seit 2018 die Festsetzungen des Landschaftsplanes „Lippe“.

Nachdem die Bezirksregierung Münster die Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens zur Aufstellung bescheinigt hat, ist dieser Landschaftsplan seit dem 18.05.2020 rechtskräftig.
Das Satzungsexemplar ist während der Öffnungszeiten der Kreisverwaltung, nach vorheriger Anmeldung, in der unteren Naturschutzbehörde einsehbar.
Die Bestandteile des Planes sind aber auch unter den nachfolgenden Links abrufbar:


Satzungstext


Festsetzungskarte


Entwicklungskarte




Landschaftsplan "Die Haard"

DieHaardGeltungsbereichDer Landschaftsplan „Die Haard“ war der erste Landschaftsplan, der im Kreis Recklinghausen rechtskräftig wurde. Der große zusammenhängende Waldbereich - begrenzt im Norden durch Lippe und Kanal - umfasst Teile der Stadtgebiete der Städte Haltern am See, Marl, Oer-Erkenschwick und Datteln. Dieses große zusammenhängende Waldgebiet - (auf sandigen Flachwellen der Eiszeit) bildet das inhaltliche und räumliche Zentrum des Landschaftsplanes. Hauptanliegen und Schutzzweck des Planes ist der Schutz, der Erhalt und die Entwicklung dieses weitgehend homogenen Naturraumes von überregionaler Bedeutung. Der Landschaftsplan „Die Haard“ stellt dazu zahlreiche Einzelobjekte und Biotope - Waldbereiche, markante Einzelbäume, Teiche, Tümpel und Bachtäler (z.B. das NSG Gernebachtal) unter Schutz. Die vollständige Satzung des, seit 1991 rechtskräftigen und 1999 zum ersten Mal geänderten Planes kann zu unseren Öffnungszeiten im Ressort „Landschaftsplanung und -gestaltung“ eingesehen werden.

Festsetzungskarte 

Entwicklungskarte

Satzungstext 

Änderungen:

textlichen Ergänzungen der 1. Änderung

Erläuterungsband

Landschaftsplan "Castroper Hügelland"

CHuegellandGeltungsbereichDie naturräumliche Gliederung Deutschlands ordnet das Stadtgebiet von Castrop-Rauxel den naturräumlichen Haupteinheiten "Emschertal" und "Castroper Platte" zu. Im Norden der Stadt finden sich sandige, ehemals sumpfige und waldreiche Böden, auf denen sich aufgrund geringer Ertragsfähigkeit nur Streusiedlungen bildeten. Auf dem fruchtbaren Lößboden der Castroper Hochfläche dagegen entstanden geschlossene Dorfsiedlungen.

Außer der, im Norden von Osten nach Westen die Stadt durchquerenden Emscher durchfließen das Stadtgebiet mehrere Bäche, die alle auf der Castroper Platte entspringen und der Emscher zustreben.

Mit den industriellen Fortschritten des Kohleabbaus entstanden nacheinander die Zechen "Erin", "Graf Schwerin", Victor Schächte 1/2, 3/4 sowie 3 Großwerke für die Verarbeitung der bei der Koksgewinnung anfallenden Nebenprodukte in der Chemischen Industrie: Rütgers Werke AG, Zweigstelle der Verwertung für Teerverwertung und BASF Düngemittel Victor GmbH. Dadurch, durch das rapide Anwachsen der Bevölkerung auf ca. 82.000 EW und durch zahlreiche Verkehrsverbindungen (Werksbahnen, Köln-Mindener Bahnlinie, Emschertal-Bahn, Rhein-Herne-Kanal, BAB Köln-Berlin, Bundesstraße 235 - Wuppertal-Münster, A 45, A 42 und die innerstädtische Westtangente) wurden die entscheidenden Eingriffe in das Wirkungsgefüge des Naturhaushaltes und in das Erscheinungsbild des Landschaftsraumes von Castrop-Rauxel vollzogen. Der Verkehrswegebau, verbunden mit der Flächenbesiedlung und den Gewerbegebieten, schuf Barrieren, die zu einer Verinselung und einer großen Beeinträchtigung der verbliebenen Freiräume führen. An der eingeschränkten Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes wird deutlich, dass ökologische Systeme mehr sind als die Summe oder Aneinanderreihung ihrer einzelnen Komponenten.

Der Landschaftsplan "Castroper Hügelland" greift in seinem Zielkonzept diese natürlichen und anthropogen geprägten Vorgaben des Raumes auf und wirkt mit seinen Entwicklungszielen und verbindlichen Festsetzungen den langfristig negativen Folgen dieser Entwicklungen entgegen.

Auch in einer dicht besiedelten Landschaft ist die Sicherung naturnaher Lebensräume und Lebensgemeinschaften von großer Bedeutung. Dieses gilt hier in mehrfacher Hinsicht, da besonders diese siedlungsnahen Räume dem Menschen als Naherholungsraum dienen. Einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung von Lebensgemeinschaften soll hierbei die Verflechtung und Erhaltung von oft isolierten Biotopen leisten. Ein wesentlicher Charakterzug des Plangebietes ist seine im Kreis Recklinghausen einzigartige Hügellandschaft. Hier gilt es, diesen auch für die Landwirtschaft wertvollen Raum von Zersiedelung frei zu halten und den Erholungswert dieser Landschaft weiter zu fördern.

Festsetzungskarte

Entwicklungskarte

Satzungstext

Landschaftsplan "Gladbeck"

GladbeckDer dritte rechtskräftige Landschaftsplan im Kreis Recklinghausen umfasst den gesamten Außenbereich der Stadt Gladbeck. Mit 1850 ha, rund die Hälfte der Gesamtfläche der Stadt Gladbeck, umfasst dieser Landschaftsplan ein kleines, aber sehr dicht besiedeltes Gebiet.

Die starke Zersiedelung der Landschaft lässt in diesem Plan andere Schwerpunkte als in Landschaftsplänen ländlicher Regionen entstehen. Erholungsnutzung, Vernetzung verbliebener naturnaher Landschaftselemente und Sicherung des verbliebenen Landschaftsbildes rücken weit in den Vordergrund. So mag dann auch die Ausweisung von renaturierten Halden und ehemaligen Ersatzbiotopen als Naturschutzgebiet auf den ersten Blick verwundern, aber spätestens beim durchwandern der Flächen wird deutlich: Hier entsteht großflächig Natur neu.

Festsetzungskarte

Entwicklungskarte

Satzungstextes

Landschaftsplan "Emscherniederung"

Emschergeltungsbereich

Mit der amtlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des Kreistages vom 01. September 2008 und des anschließenden Anzeigeverfahrens bei der Bezirksregierung Münster im Amtsblatt des Kreises Recklinghausen am 3. Dezember 2008, erhält der Landschaftsplan Nr. 5 "Emscherniederung" nunmehr seine endgültige Rechtskraft.

Der Landschaftsplan Nr. 5 "Emscherniederung" befindet sich in der naturräumlichen Einheit "Emscherland", in der ebenfalls die bereits rechtskräftigen Landschaftspläne Nr. 3 "Castroper Hügelland" und Nr. 4 "Gladbeck" liegen.

Mit dem Landschaftsplan Emscherniederung wird die Landschaftsplanung für den städtisch geprägten nördlichen Ballungsrand des Ruhrgebietes im Kreis Recklinghausen abgeschlossen. Er ist durch eine starke Zerklüftung der Nutzungen geprägt, was auch die extrem "bunte" Flächennutzungsverteilung dokumentiert.

Der Landschaftsplan Nr. 5 "Emscherniederung" mit einer Gesamtfläche von 3150 ha beschert damit dem Kreis Recklinghausen im Bereich der Städte Herten, Recklinghausen und Castrop-Rauxel fünf neue Naturschutzgebiete mit zusammen ca. 312 ha Fläche, sodass die Gesamtzahl der Naturschutzgebiete im Kreis Recklinghausen auf 53 steigt.

Wie in der überwiegend industriell geprägten Emscherzone nicht anders zu erwarten, sind diese schützenswerten Biotope zum einen Produkte aus Menschenhand - "Hertener Schlosswald" und "Hertener Emscherbruch" am Ewaldsee - zum anderen aber sind es noch weitgehend intakte Wälder - "Brandhorster Wald" und "Bruchwald Brandheide" in Recklinghausen - und die Reste der ursprünglichen Auenlandschaft der Emscher - der Hartholzauenwald des Naturschutzgebietes "Pöppinghäuser Wald" - im Grenzbereich von Castrop-Rauxel und Recklinghausen.

Ebenso verbindlich für jedermann werden 13 Landschaftsschutzgebiete (ca. 1815 ha), 4 Geschützte Landschaftsbestandteile (ca. 29 ha) und ein Naturdenkmal festgesetzt.

Festsetzungskarte

Entwicklungskarte

Satzungstext

Landschaftsplan "Vestischer Höhenrücken"

VHGeltungsbereichDie naturräumliche Gliederung von Nordrhein-Westfalen ordnet den beschriebenen Raum größtenteils der naturräumlichen Einheit des "Vestischen Höhenrückens" zu. Kleinere Bereiche im Norden liegen in der "Dorstener Talweitung", Teilbereiche im Süden von Suderwich und Castrop-Rauxel grenzen an das "Emschertal". In dem teilweise stark reliefierten Gelände schwanken die Höhenunterschiede zwischen + 32 m im Lippetal nördlich von Marl und + 124 m (Rodelberg) nördlich von Recklinghausen. Aus dem in weiten Bereichen nach Norden abfallenden Plangebiet ragt bei Alt-Oer zudem der Kaninchenberg mit 93,5 m als eiszeitliche Kame (Hügelkuppe) heraus.

Diese Landschaftsbezüge, die auch heute noch gut nachvollziehbar sind, haben mit ihren Standortbedingungen jahrhundertelang die Agrarlandschaft und das Erscheinungsbild dieses Raumes geformt. Heute sind für den Bereich die dichte Besiedlung und die damit verbundene Kleinstrukturierung des Freiraumes auch in den Talniederungen außerhalb der bebauten Bereiche prägend. Auf den ertragsreichen Böden des Höhenrückens dagegen ist vielfach eine agrarisch überformte Landschaft, geprägt durch große Ackerschläge, etabliert. .

Seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts hat die zunehmende Flächenbesiedlung das Landschaftsbild grundlegend verändert. Die geschlossenen kleinen Siedlungsbereiche im Umfeld der Stadt Recklinghausen wurden nach und nach zu Städten wie Marl und Oer-Erkenschwick. Die Brach- und Heideflächen des Höhenrückens wurden zunehmend ackerbaulich genutzt. Die historisch schon belegte ackerbauliche Nutzung des Höhenrückens wurde zunehmend intensiviert. Im Kontrast zu den Siedlungsbereichen und den landwirtschaftlichen Nutzflächen haben sich in den zurückliegenden Jahrhunderten in diesem Landschaftsraum Anteil und Lage der Waldbereiche nicht so stark verändert. Gleichzeitig existieren noch heute zahlreiche der historischen Wegeverbindungen, zum Teil dem heutigen Bedarf gemäß ausgebaut, teilweise aber auch noch in ihrer ursprünglichen Form als nicht ausgebaute Hohlwege über den Höhenrücken.

Die historischen Landmarken des Höhenrückens müssen sich ihre landschaftsprägende Stellung heute mit neuen Verkehrslinien wie der BAB 43 und der L 511 (zwischen Westerholter Weg und Devensstraße) und durchgehenden Siedlungsstrukturen wie z. B. in den Bereichen von Essel oder Speckhorn teilen. Die prägenden Elemente der Landschaft wie Bäche und Gräben des Silvertbach- und Lohmühlenbachsystems und des Hasseler Mühlenbaches und seiner Nebengewässer wurden in dem gleichen Zeitraum weitreichenden Veränderungen unterworfen. Aus ehemals naturnahen Gewässern wurden in den zurückliegenden Jahrzehnten überwiegend funktionale Vorfluter.

Die ertragsreichen landwirtschaftlichen Böden des Höhenrückens mit ihren Ackerstandorten, heben sich deutlich ab von den feuchten Niederungen der Bachauen, die - wenn auch lückenhaft - heute noch oft von feuchten Grünländern begleitet werden. Neben der intensiven agrarischen Nutzung des Raumes kommt einzelnen Teilbereichen des Plangebietes für die stadtnahe Erholung eine besondere Bedeutung zu. Von besonderer Attraktivität sind hierbei die zahlreichen Auenbereiche der Bäche, die größeren Waldbereiche Telgenbusch, Burg und Becklemer Busch und die zahlreichen Alleen des Höhenrückens.

Festsetzungskarte

Entwicklungskarte

Satzungstext

Landschaftsplan "Haltern"

Geltungsbereich LP HalternMit einer Gesamtfläche von rund 11.320 ha erstreckt sich der bislang größte Landschaftsplan des Kreises Recklinghausen auf den baulichen Außenbereich Halterns nördlich der Lippe und kleine Teile des nordöstlichen Dorstener Stadtgebietes.

Große Bereiche des Planungsraumes werden von den Wäldern und Äckern der Hohen Mark eingenommen - daneben bestimmen vor allem die Abgrabungs- und Stauseen nördlich und östlich von Haltern am See das Landschaftsbild. 
In diesem reizvollen, waldreichen Übergangsbereich zwischen Münsterland und Ruhrgebiet herrschen beste Voraussetzungen für den Ausbau der landschaftsorientierten Erholung. Zudem liegen im Planungsraum zahlreiche besonders schützenswerte Bereiche von Natur und Landschaft, wie die Feuchtgebiete um das Weiße Venn und die Mühlenbachaue sowie Teile der Wälder der Hohen Mark.

In den vergangenen Jahren wurden Hinweise, Anregungen und Bedenken der betroffenen Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingeholt, soweit möglich berücksichtigt und in den Plan eingearbeitet. Am 22.02.2016 hat der Kreistag des Kreises Recklinghausen in seiner 10. Sitzung die Abwägung der vorgebrachten Hinweise, Anregungen und Bedenken und den sich daraus ergebenden Landschaftsplan „Haltern“ als Satzung beschlossen. 

Nach der Anzeige des Planes bei der Bezirksregierung Münster und deren Feststellung seines ordnungsgemäßen Zustandekommens wurde der Landschaftsplan mit der amtlichen Bekanntmachung Nr. 164/2016 im Amtsblatt des Kreises Recklinghausen am 14.07.2016 rechtskräftig.

Satzungstext mit Umweltbericht

Entwicklungskarte

Festsetzungskarte 

Landschaftsplan Dorsten-Marl (im Verfahren)

Der Landschaftsplan "Dorsten-Marl" befindet sich zur Zeit im Verfahren.

Weitere Informationen werden zu gegebener Zeit bereit gestellt.