Wie ist der Anstieg der sprengstofftypischen Verbindungen (STV) zu erklären?
Der Grund für den Anstieg der Werte ist bislang nicht bekannt und auch nicht zu erklären. Die Schadstoffe haben sich in nahezu 100 Jahren über den Boden im Grundwasser ausgebreitet. Die hydrogeoIogische Besonderheit der Halterner Sande in diesem Bereich wie auch das Verhalten der Schadstoffe im Grundwasser erschweren eine Beurteilung des Schadens und seiner Auswirkungen und lassen viele Fragen offen. Darüber hinaus kann nicht auf Erfahrungen vergleichbarer Schäden zurückgegriffen werden. Aus diesem Grunde wird auch weiterhin intensiv Ursachenforschung betrieben werden müssen.
Wie wird der Grundwasserschaden behandelt?
Seit Jahren finden Untersuchungen zur Eingrenzung des Schadens statt. Aufgrund des Schadstoffspektrums des belasteten Grundwassers sind klassische Behandlungsverfahren in einem Schadenszentrum nur bedingt einsetzbar. Zurzeit läuft ein Forschungsvorhaben, bei dem ein alternatives Verfahren zur Behandlung des belasteten Grundwassers erprobt wird. Inwieweit dieses erfolgreich in der Praxis eingesetzt werden kann, bleibt abzuwarten. Darüber hinaus werden weiterhin umfangreiche Untersuchungen durchgeführt, die Aufschluss über den zukünftigen Umgang mit dem Schaden bringen sollen.
Was ist mit dem Obst und Gemüse, das ich in meinem Garten geerntet habe?
Schon vor dem jetzt ausgesprochenen Grundwassernutzungsverbot wurde bereits im Jahre 2001 durch Hauswurfsendungen in Lehmbraken empfohlen, auf eine Grundwassernutzung grundsätzlich zu verzichten. Das Umweltbundesamt hat 2001 hierzu ausgeführt: Insgesamt wird die Beregnung der Pflanzen mit STV-kontaminiertem Wasser nicht empfohlen, da ein Transfer in "Wasser-Boden-Pflanze" nicht auszuschließen ist. (STV = sprengstofftypische Verunreinigungen). Deshalb wird dringend empfohlen, auf den Verzehr von Obst und Gemüse, das mit Brunnenwasser gegossen worden ist, zu Ihrer eigenen Sicherheit zu verzichten.
Gibt es einen Anspruch auf Kostenersatz, wenn das Grundwasser nicht mehr genutzt werden kann?
Durch den Erlass der Allgemeinverfügung entsteht kein Ersatzanspruch der betroffenen Anwohner des Ortsteils Lehmbraken, da durch diese Maßnahme die Personen und das Vermögen der Geschädigten selbst geschützt werden (§ 39 Ordnungsbehördengesetz - OBG -).
Gibt es neben den Grundwasserbelastungen auch Bodenbelastungen?
Bodenauffälligkeiten gab es bisher nur auf dem Werksgelände der WASAG. Die Sythengrund hat in den Jahren 2000, 2001 und 2011 belastete Bereiche auf dem Gelände saniert und die hoch belasteten Böden insgesamt entfernt und fachgerecht entsorgt, um einen weiteren Eintrag von Schadstoffen in das Grundwasser zu unterbinden. Außerhalb des Werksgeländes sind keine Bodenbelastungen bekannt. Die sprengstofftypischen Belastungen werden ausschließlich über das Grundwasser aus dem Werksgelände ausgetragen.