Youtube ID fehlt.

Inhalt der Seite

Kinderfreizeitbonus 2021

Die einmalige Leistung für August 2021 in Höhe von 100 Euro je Kind ist zur freien Verwendung und kann insbesondere für Ferien- und Freizeitangebote eingesetzt werden. Ziel ist es, die Folgen der Corona-Pandemie für Kinder und Jugendliche zu verringern.

Anspruch auf die Zahlung haben


  • Kinder und Jugendliche, die im August 2021 Leistungen nach dem SGB II, dem Bundeskindergeldgesetz, dem Bundesversorgungsgesetz oder dem AsylbLG erhalten. Hier wird der Kinderfreizeitbonus (ohne Antrag) zusätzlich zur laufenden Leistung ausgezahlt.
  • Kinder und Jugendliche, die im August 2021 Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel SGB XII oder Leistungen nach dem Wohngeldgesetz erhalten. Die zusätzliche Leistung wird über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) ausgezahlt. Es genügt ein formloser Antrag und ein Nachweis über den Leistungsbezug.

Was müssen Sie tun, um die Leistung zu erhalten?

Sie wenden sich bitte an Ihre zuständige Familienkasse. Im Kreis Recklinghausen sind dies i. d. R. die Familienkassen Recklinghausen oder Bochum. Die Postanschrift bzw. Mailadresse ist für diesen Antrag die Gleiche. Für andere Familienkassen finden Sie die Daten Ihrer zuständigen Familienkasse hier über die Eingabe Ihrer Postleitzahl.
 
Die Unterlagen können per Post oder E-Mail ab 01. Juli 2021 an die Familienkasse gesendet werden. Das Antragsformular können Sie ab Anfang Juli hier oder auf der Internetseite der Familienkasse herunterladen. Füllen Sie den Vordruck aus und schicken ihn mit dem Leistungsnachweis (letzter Bescheid oder Bestätigung des Sozialamtes) an folgende Adresse:

Familienkasse Nordrhein-Westfalen Nord
44785 Bochum

Email-Adresse: 
 
Fragen können Sie an die Service-Hotline der Familienkasse richten:

Telefon
0800 4 5555 43
 

weitere Informationen finden Sie hier:

Internetseite der Arbeitsagentur