Förderung von ambulanten komplementären Diensten, Frauenberatungsstellen sowie hör- und hörsehbehinderten Menschen
Im Kreis Recklinghausen gibt es für Hilfe suchende Menschen unterschiedliche Unterstützungsangebote.
Im Einzelnen sind dies:
- Förderung ambulanter komplementärer Dienste.
Ansprechpersonen des Netzwerkes „Zuhause Leben im Alter“ für die „psychosoziale Beratung“, „persönliche betreuerische Hilfen“ sowie „Wohnberatung“ als komplementäres Angebot im Pflegebereich, siehe unter folgendem Link. - Förderung ambulanter Pflegeeinrichtungen
- Förderung der Frauenberatungsstelle Gladbeck e. V., der Frauenberatungsstelle Herten Hilfen und Prävention bei sexualisierter Gewalt des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Recklinghausen e. V., der Frauenberatungsstelle Recklinghausen und Frauen helfen Frauen e.V. Marl - Beratungsstelle für Frauen und Mädchen in Form eines Zuschusses zu den Personal-, Sach- und Gemeinkosten.
- Hilfen für hör- und hörsehbehinderte Menschen in Form von Personalkostenzuschüssen für hauptberufliche Fachkräfte der Beratung des Fördervereins für hör- und hörsehbehinderte Menschen im Vest Recklinghausen e.V.Hilfen für hör- und hörsehbehinderte Menschen in Form von Personalkostenzuschüssen für hauptberufliche Fachkräfte der Beratung des Fördervereins für hör- und hörsehbehinderte Menschen im Vest Recklinghausen e.V.
Hier nun eine Übersicht mit den unterschiedlichen Unterstützungsangeboten:
Fachdienst 50.5 - Hilfen bei Pflegebedürftigkeit in Einrichtungen