Pflegeplanung
Gerade mit Blick auf den demografischen Wandel, aber insbesondere auf die Menschen im Kreis Recklinghausen, sind die Planung von Pflege und Altenhilfe unerlässlich.
Am 16.10.2014 ist das Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten (GEPA NRW) und löst damit das bisherige Landespflegegesetz sowie das Wohn- und Teilhabegesetz NRW ab.
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• Betreuungsbehörde, Seniorenangelegenheiten und WTG Behörde
Fachdienst 57