Inhalt der Seite

Leistung Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren

Der Kreis Recklinghausen ist als Staatsangehörigkeitsbehörde für die Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen und Ausweisen über die Rechtsstellung als Deutscher an Personen, die in den Städten: Datteln, Haltern, Oer-Erkenschwick, Waltrop ihren ständigen Aufenthalt haben, zuständig.
 
Die Anträge auf Erteilung der vg. Ausweise werden grundsätzlich bei der Stadtverwaltung des Wohnortes gestellt. Antragsformulare sind entweder beim Bürgerbüro, dem Ordnungsamt oder beim Standesamt erhältlich; die vorerwähnten kreisangehörigen Städte haben das unterschiedlich geregelt.
 
Ein Staatsangehörigkeitsausweis bzw. ein Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher kann auf Antrag ausgestellt werden, wenn der Antragsteller den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder den Besitz der Deutscheneigenschaft nachgewiesen hat bzw. glaubhaft gemacht hat.
 
Den vg. Anträgen sind daher eigene Personenstandsurkunden sowie Personenstandsurkunden der Vorfahren (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden), die mindestens bis in das Jahr 1914 zurückgehen und andere, Hinweise auf die deutsche Staatsangehörigkeit enthaltende Dokumente/Unterlagen
(z. B.: Einbürgerungsurkunde, Stammbuch, Ahnenpass, Militärbuch) beizufügen.
Ausländische Unterlagen sind mit einer staatlich anerkannten Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.

Hintergrund für dieses Datum ist, das zum 01. Januar 1914 das erste deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft getreten ist. Zuvor bestand das Staatsgebilde, welches heute als "Deutschland" bekannt ist, aus verschiedenen Ländern mit jeweils eigenen Staatsangehörigkeiten und -gesetzen. Es kann daher in Einzelfällen notwendig sein, auch für die Zeit vor 1914 entsprechende Nachweise beizubringen.
 
Für Amtshandlungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten werden Gebühren erhoben.
Für die Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises bzw. eines Ausweises über die Rechtsstellung als Deutscher ist eine Festgebühr in Höhe von 51 EUR festgelegt.
 
HINWEIS: Wir bitten um Verständnis, dass aus personellen/organisatorischen Gründen eine Vorsprache nur mit einem Termin möglich ist. Bitte wenden Sie sich zur Terminabsprache an den jeweiligen Sachbearbeiter.
Fachdienst
Ansprechpartner