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Kommunales Integrationszentrum

Aufgrund der derzeitigen Lage und verstärkten Migration aus der Ukraine finden Sie nachfolgend Informationen aus offizieller Seite verschiedener Behörden:

KI_RE_RGB-1Das Kommunale Integrationszentrum wurde im Jahr 2013 auf der Grundlage des Teilhabe- und Integrationsgesetzes des Landes NRW gegründet.

Mittlerweile haben alle Kreise und kreisfreien Städte in NRW ein Kommunales Integrationszentrum (KI). Mit 54 Standorten ist so in NRW ein Verbund der Kommunalen Integrationszentren entstanden.


Das KI Kreis Recklinghausen erfüllt seine Aufgaben auf folgenden Grundlagen:

  • die landesweiten rechtlichen Regelungen (z.B. Gesetze und Verordnungen),
  • die Besonderheiten der örtlichen Verhältnisse. Daraus ergibt sich z.B. die organisatorische Eingliederung in die Verwaltung des Kreises. Auch die Aufgabenschwerpunkte werden z.B. durch ein Integrationskonzept oder die Festlegung von Schwerpunktzielen auf die Besonderheiten des Kreises Recklinghausen abgestimmt.
  • die fachliche Expertise. Das KI ist eine Fachstelle und bemüht sich z.B. darum, Erkenntnisse der Wissenschaften oder Beispiele guter Praxis umzusetzen.


Integration durch Bildung


Integration als Querschnittsaufgabe

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