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Leistung Umwelthygiene und Umweltmedizin - Trinkwasser

Wasser ist ein Lebensmittel, das durch kein anderes zu ersetzen ist. Die Sicherstellung einer einwandfreien Trinkwasserqualität ist eine Aufgabe von höchster Priorität.

Die Standards für die Trinkwasserbeschaffung werden durch die Trinkwasserverordnung vorgegeben. Auf dieser Grundlage sind die Betreiber von Wasserwerken und Trinkwasserbrunnen zur regelmäßigen Kontrolle der Wasserqualität verpflichtet. Die Untersuchungsergebnisse müssen dem Gesundheitsamt vorgelegt werden. Bei Beanstandungen der Trinkwasserqualität erfolgen ausführliche Ermittlungen und Beratungen mit dem Ziel, Gesundheitsschäden zu vermeiden und möglichst kurzfristig wieder einwandfreies Trinkwasser zu erhalten.

Die derzeit gültige Trinkwasserverordnung verpflichtet das Gesundheitsamt darüber hinaus zur Überwachung von Anlagen der Trinkwasserinstallation in öffentlichen Gebäuden sowie zur Überwachung der Hygienevorschriften auch bei Nicht-Trinkwasserversorgungsanlagen (z. B. Regenwassernutzungsanlagen), deren Wasser im Haushalt genutzt wird. Am 01.11.2011 und am 14.12.2012 sind Änderungen der Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Damit wurden neue Regelungen für den gesundheitlichen Verbraucherschutz eingeführt, die sich in erster Linie auf die Betreiber von gewerblich oder öffentlich genutzten Trinkwasserinstallationen auswirken, insbesondere auf Eigentümer von Mehrfamilienhäusern.

Hier finden Sie aktuelles Informationsmaterial zu Legionellen und zu den Anforderungen der Trinkwasserverordnung:

Wasseranalysen

Die Wasseranalysen Ihres jeweiligen Wasserwerkes können Sie über folgende Links abrufen:

* Gelsenwasser AG
* Rheinisch-Westfäliches Wasserwerke (RWW)

Sie finden die Formulare zum Ausdrucken in der Box unter "Links".

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