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Leistung Förderung ambulanter komplementärer Dienste

Der Begriff "komplementär" bedeutet wörtlich übersetzt "ergänzend". Die komplementären ambulanten Dienste ergänzen mit ihren Angeboten die durch die Pflegeversicherung abgedeckten Leistungen der pflegerischen Grundversorgung, wie z. B. Körperpflege, Ernährung und Mobilität.

Viele Menschen benötigen aber Hilfen, die unterhalb der professionellen Pflege liegen oder diese ergänzen. Der steigende Bedarf an Beratung, psychosozialer Betreuung, Information, Vermittlung, Koordination und Vernetzung von Hilfen, Unterstützung pflegender Angehöriger, Begleitung von Selbsthilfegruppen Pflegender, Hausnotrufsysteme, persönliche Assistenz, Sterbebegleitung und solitärer hauswirtschaftlicher Hilfe ist nicht über die Pflegeversicherung refinanzierbar.

Es gibt im Kreis Recklinghausen in jeder kreisangehörigen Stadt eine Vielzahl derartiger Hilfeangebote. Ein Überblick ist nur schwer zu bekommen. Lassen Sie sich daher in ihrer Stadt vom trägerunabhängigen Beratungs- und Infocenter Pflege (BIP) über diese Dienste informieren. Die Beratung ist neutral und kostenlos.

Die Hilfeangebote tragen wesentlich mit dazu bei, dass Menschen länger in der eigenen Wohnung bleiben können. Der vorzeitige Umzug in ein Heim kann häufig vermieden werden. Der Kreis fördert daher bereits seit 2002 diese Angebote über eine Förderkonzeption. Die Förderkonzeption kann rechts unter Formulare herunter geladen werden.

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