Für den Besuch von medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen gilt zum Schutz vulnerabler Gruppen weiterhin Maskenpflicht. „Wer Patienten oder Heimbewohner besucht, wer Arzttermine wahrnimmt, muss weiterhin Maske tragen“, hieß es Ende Februar in einer Meldung des Bundesgesundheitsministeriums. Gelten soll die Regelung zunächst bis zum 7. April.