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Angebot Bachelor of Engineering: Kreisvermessungsoberinspektoranwärter*in

Ausbildung für die Laufbahn des gehobenen vermessungstechnischen Dienstes

Welche Einstellungsvoraussetzungen sind von Ihnen zu erfüllen?

  • Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ernennung zum/zur Beamten*in
  • ein mindestens mit dem Diplomgrad abgeschlossenes Studium in den Fachrichtungen Vermessungswesen oder Geoinformatik  an einer Hochschule oder ein mit einem Bachelorgrad abgeschlossenes Studium in den Studiengängen "Vermessung" oder "Geoinformatik"

Ausbildungsbehörden sind u.a.

  • die Bezirksregierungen
  • Kreise und Kreisfreie Städte (Katasterbehörden)
  • kommunale Vermessungsämter
  • Landschaftsverbände
  • Regionalverband Ruhr (RVR)
  • Straßen NRW

Einstellungstermin:

Einstellungstermin ist jeweils der 01. August eines Jahres.

Dauer der Ausbildung:

Die Ausbildung zur / zum Vermessungsoberinspektoranwärter*in bzw. -anwärter dauert 18 Monate und wird mit der Laufbahnprüfung abgeschlossen.

Ausbildungsabschnitte:

  • Katasteramt mit Einführungslehrgang beim Studieninstitut für kommunale Verwaltung Wuppertal
  • Kommunales Vermessungs-, Liegenschafts- oder Planungsamt 
  • Bezirksregierung Köln, Abt. 7 / Geobasis.NRW
  • Bezirksregierung, Dez. 31 
  • Ausbildungsbehörde (Vertiefte fachpraktische Ausbildung) 
  • Abschlusslehrgang beim Studieninstitut für kommunale Verwaltung Wuppertal

Ausbildungsziel:

Befähigung zum gehobenen vermessungstechnischen Dienst nach Bestehen der schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung (Laufbahnprüfung).

Vorschriften:

  • Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen vermessungstechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen (Ausbildungsverordnung gehobener vermessungstechnischer Dienst - VAPgvD)
  • Gemeinsamer Runderlass des Innenministers und des Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft vom 14.10.1987 (Durchführung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen vermessungstechnischen Dienstes und die Laufbahn des gehobenen kartografischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen)

Haben Sie noch Fragen?

... dann rufen Sie uns an oder schicken uns eine E-Mail!
Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Frau Telkemeier
Raum 1.3.28 - 1. Etage
Tel: 0 23 61/53 33 56
Fax: 0 23 61/53 32 43
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