Angebot Private Begleitung bei Großraum- und Schwertransporten (BF4)
Im Kreis Recklinghausen wird auf ausgewählten Strecken für komplexe Transporten und/oder polizeilichen Maßnahmen (i.d.R. Transporte über 3,50 m Breite und/oder über 30 Meter Länge -je nach Abmessungen und betroffener Kreisangehöriger Stadt auch aufgrund von Höhe, Überhang oder Tonnage möglich- die private Begleitung durch Verwaltungshelfer/innen (BF4) durchgeführt. Das kann auch aufgrund von Streckenauflagen angehörter Stellen gelten.
Unter dem Auswahlfeld „Formulare“ können Sie die zurzeit gültigen Regelpläne und weitere Informationen einsehen und herunterladen.
Dort finden Sie ebenfalls das Formular zur „Belehrung der Verwaltungshelfer/innen“.
Eine Belehrung als Verwaltungshelfer/in und der Streckenkundenachweis anhand eines Referenzregelplans für den Kreis Recklinghausen, der dann für sämtliche Begleitungen im Kreis RE gültig ist, wird vom Kreis Recklinghausen ausgestellt. Reichen Sie bitte folgende Unterlagen vollständig über schwertransporte@kreis-re.de ein.
Sie benötigen für die Belehrung als Verwaltungshelfer/in:
- Behördliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate, zu beantragen bei Ihrer Stadtverwaltung)
- FAER-Auskunft (nicht mehr als drei Punkte, zu beantragen beim Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Besitz Klasse B seit mindestens 3 Jahren
- BSK-Bescheinigung (Bundesverband Schwertransporte und Kranarbeiten e.V.)
- Vordruck Belehrung „Rechte und Pflichten“ eines Verwaltungshelfers / einer Verwaltungshelferin
- Nachweis einer Betriebshaftpflicht des Arbeitgebers (Mindestdeckung 10 Mio. €/Schadensfall)
- Nachweis einer KFZ-Haftpflichtversicherung (100 Mio. € /Schadensfall) des Arbeitgebers.
- Antrag Belehrung
- Auflistung der Strecken
- BAST-Regelpläne
- BRÜ_01 - Regelplan, Roadbook, Roadmap
- CAS_01
- CAS_02
- CAS_03
- CAS_04
- CAS_05
- CAS_06
- CAS_07
- CAS_08
- CAS-DAT-1
- CAS-DAT-2
- CAS-HER
- DAT_01
- DAT_02
- DAT_03
- DAT_04
- DAT_05
- DAT_06
- DAT-CAS-1
- DAT-CAS-2
- DOR_01
- DOR_02
- DOR_03
- DOR_04
- DOR_04a
- DOR_05
- DOR_07
- DOR_08
- DOR_09
- DOR_10
- DOR_11
- DOR_12
- DOR_13
- DOR_14
- DOR_15
- DOR_16
- DOR_16a
- DOR_16b
- DOR_17
- DOR_18
- DOR_19
- DOR_20
- DOR_WES
- GLA_01
- GLA_02
- GLA_03
- GLA_04
- GLA_05
- GLA_06
- GLA_07
- GLA_08
- GLA_09
- GLA_10
- HAL_01
- HAL_02
- HAL_03
- HAL_03a
- HAL_04
- HAL_05
- HAL_06
- HAL_07
- HAL_08
- HAL_08a
- HAL_08b
- HAL_08c
- HAL_09
- HAL_10
- HAL_11
- HAL_12
- HAL_12b
- HAL_12c
- HAL_13
- HAL_14
- HAL_15
- HAL_16
- HER_01
- HER_02
- HER_03
- HER-CAS
- MAR_01
- MAR_02
- MAR_03
- MAR_04
- MAR_05
- MAR_06
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- MAR_08
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- MAR_10
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- MAR_18
- MAR_19
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- MAR_21
- MAR_22
- OER_01
- OER_02
- OER_03
- OER_04
- OER_05
- OER_06
- RE_01
- RE_02
- RE_03
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- RE_05
- RE_06
- RE_07
- RE_08
- RE_09
- RE_10
- RE_11 - Regelplan, Roadbook, Roadmap
- RE_12 - Regelplan, Roadbook, Roadmap
- WAL_01
- WAL_02
- WAL_03
- WAL_04
- WAL_DAT01
Hinweise zum Taxi- und Mietwagenverkehr
Bitte geben Sie den Ort, den Zeitpunkt und das Kennzeichen des Fahrzeugs an und beschreiben Sie Ihre Beobachtung möglichst genau. Falls vorhanden, können Sie zusätzlich die Ordnungsnummer sowie Bilder ergänzen. So helfen Sie uns, Ihr Anliegen richtig einzuordnen und zu prüfen.
Die mit einem * gekennzeichneten Felder sind Pflichtangaben. Ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse können Sie freiwillig angeben. Wenn Sie eine Rückmeldung wünschen oder für Rückfragen erreichbar sein möchten, geben Sie bitte mindestens eine Kontaktmöglichkeit an.
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