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Führerschein – Umschreibung Dienstfahrerlaubnis

Wann ist eine Dienstfahrerlaubnis gültig?

Eine Dienstfahrerlaubnis berechtigt nur zum Führen von Dienstfahrzeugen während der Dauer des Dienstverhältnisses. Sie ist nicht für private Fahrten gültig. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses wird dem Inhaber auf Antrag bescheinigt, für welche Klassen die Erlaubnis erteilt war. Diese Bescheinigung berechtigt nicht zum Führen von Fahrzeugen.

Welche Unterlagen benötige ich für die Erteilung einer allgemeinen Fahrerlaubnis aufgrund einer Dienstfahrerlaubnis?

Die Erteilung einer allgemeinen Fahrerlaubnis aufgrund einer Dienstfahrerlaubnis ist unter erleichterten Bedingungen möglich. So muss weder eine Ausbildung absolviert, noch eine Prüfung abgelegt werden.

Den Antrag können Sie bei der Stadtverwaltung (Einwohnermeldeamt oder Ordnungsamt) an Ihrem Wohnort oder direkt beim Straßenverkehrsamt in Marl stellen.

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiges Ausweisdokument
  • Dienstführerschein und Truppenausweis (wenn die Dienstzeit noch besteht)
  • Bescheinigung über die während der Dienstzeit erteilten Fahrerlaubnisse (wenn die Dienstzeit beendet ist)
  • ein Passbild

Die Verwaltungsgebühren betragen

  • 44,70 € bei der erstmaligen Erteilung einer zivilen Fahrerlaubnis
  • 43,90 € bei Fahrerlaubnisinhabern

Wurde die Dienstfahrerlaubnis auf Probe erteilt, so wird die Restprobezeit bei der Erteilung der allgemeinen Fahrerlaubnis angerechnet.

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)