Leistung Anschriftenänderung in den Fahrzeugpapieren

Sie sind innerhalb des Kreises Recklinghausen umgezogen und müssen deshalb die Anschrift im Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I berichtigen lassen?
 
Dann können Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I oder Ihren Fahrzeugschein auch dem Bürgerbüro Ihrer Gemeindeverwaltung zur Änderung vorlegen. Dort werden die neuen Daten mittels Aufkleber auf dem bisherigen Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt und abgesiegelt. Ihre Stadtverwaltung wird im Anschluss daran die Zulassungsbehörde von der Änderung unterrichten. Eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I oder einen neuen Fahrzeugschein können Sie bei der Gemeindeverwaltung jedoch nicht erhalten. Die Verwaltungsgebühren in Höhe von 10,80 Euro werden vor Ort eingenommen.
 
Wichtiger Hinweis!
Ist der Fahrzeughalter keine natürliche Person oder falls Sie  eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I haben möchten (Fahrzeugscheine werden nicht mehr ausgestellt) ist es erforderlich, dass Sie bei der Zulassungsbehörde in Marl vorsprechen. Hier müssen Sie dann vorlegen:

  • die Zulassungsbescheinigung Teil I oder den Fahrzeugschein
  • den Fahrzeugbrief, falls für Ihr Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt worden ist,
  • den letzten HU - Bericht im Original,
  • als Bürger eines EU-Mitgliedstaates Ihren gültigen Personalausweis bzw. Reisepass, ansonsten Ihren Reisepass mit Aufenthaltserlaubnis
  • als juristische Person des Privatrechtes, den Handelsregisterauszug und die Gewerbeanmeldung.

     

Sie sind aus einem anderen Zulassungsbezirk in den Kreis Recklinghausen umgezogen? Informieren Sie sich bitte hier.