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Führerschein – Verlängerung der Klassen C, C1, CE, C1E, D, DE, D1, D1E

Alle Fahrerlaubnisse der hier aufgeführten Klassen werden im Gegensatz zu den Klassen A, B, L, M und T nur befristet erteilt. Die Klassen C/CE/C1/C1E/D1/D1E/D/DE werden jeweils für fünf Jahre erteilt/verlängert.

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiges Ausweisdokument
  • ein Passbild
  • augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV
  • allgemeinmedizinische Untersuchungen nach Anlage 5.1 FeV
  • Führerschein

Die Verwaltungsgebühren betragen:

  • 43,90 € bei fristgerechter Verlängerung
  • 53,90 € bei Antragstellung nach Ablauf der Gültigkeit

Bei der Verlängerung der D-Klassen wird zusätzlich benötigt:

  • Reaktionstest/Leistungstest nach Anlage 5.2 FeV (nach Ablauf der Gültigkeit oder Verlängerung ab oder über dem 50. Lebensjahr)
  • behördliches Führungszeugnis, welches nur beim Bürgeramt Ihrer Stadt zu beantragen ist

Eine vorläufige Fahrbescheinigung kann erst ausgestellt werden, wenn alle Unterlagen vorliegen.

Den Antrag können Sie entweder beim Bürgeramt Ihrer Stadt an Ihrem Wohnort oder beim Straßenverkehrsamt in Marl stellen. Sofern Ihnen eine vorläufige Fahrbescheinigung ausgestellt werden soll, kann der Antrag nur beim Straßenverkehrsamt gestellt werden. Nur hier wird Ihnen das vorläufige Dokument ausgehändigt.

Ein Besuch des Straßenverkehrsamtes ist derzeit grundsätzlich nur mit einem vorher vereinbartem Termin möglich.

Beantragen Sie die Verlängerung rechtzeitig vor Ablauf. Der Gesetzgeber lässt einen Antrag 6 Monate vor Ablauf zu, ohne dass Sie Fristen verlieren.

Hinweis bei einer Verlängerung nach Ablauf der Gültigkeit

Die Verlängerung nach Ablauf der Gültigkeit zieht bei der Aushändigung des Kartenführerscheins ein neues Erteilungsdatum nach sich.

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)