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Fahrerkarte

Zur Überwachung von Lenkzeiten, Lenkzeitunterbrechungen und Ruhezeiten benötigen Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und unter bestimmten Voraussetzungen Fahrer von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, eine Fahrerkarte.

Die Fahrerkarte können Sie beantragen, wenn Sie berechtigt sind, ein Fahrzeug, welches unter die EG-Verordnung 3820/85 fällt, zu führen. Des Weiteren müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.

Erforderliche Unterlagen

  • ein gültiges Ausweisdokument
  • einen deutschen EU-Kartenführerschein
  • oder eine Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaates der EU/EWR
  • ein Passbild
  • bei einem Verlängerungsantrag zusätzlich die bisherige Fahrerkarte, damit ein Datenabgleich durchgeführt werden kann

Verwaltungsgebühren

  • 38,00 € (Abholung beim Straßenverkehrsamt in Marl)
  • 41,00 € (Zusendung durch das Kraftfahrtbundesamt nach Hause)

Den Antrag müssen Sie in jedem Fall persönlich, entweder beim Bürgeramt Ihrer Stadt oder beim Straßenverkehrsamt in Marl, stellen. Ein Besuch des Straßenverkehrsamtes ist derzeit grundsätzlich nur mit einem vorher vereinbartem Termin möglich.

Verlängerung der Fahrerkarte

Die Fahrerkarte hat eine Gültigkeit von fünf Jahren. Eine Folgekarte kann frühestens sechs Monate, spätestens 15 Tage vor Ablauf der Gültigkeit, beantragt werden. Um die Verlängerung der Fahrerkarte beim Bürgeramt Ihrer Stadt zu beantragen, muss diese noch mindestens vier Wochen gültig sein.

Verlust der Fahrerkarte

Wenn Sie bereits Inhaber einer Fahrerkarte sind, und diese muss als verloren gemeldet werden (auch bei Diebstahl etc.), ist ausschließlich eine persönliche Antragstellung im Straßenverkehrsamt möglich.

Sollten Sie bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige gemacht haben, bringen Sie diese bitte mit.

Defekt der Fahrerkarte

Auch bei Defekten an der Fahrerkarte ist eine persönliche Vorstellung notwendig. Bringen Sie hierfür ein Passbild und einen Ausdruck mit dem angezeigten Fehlercode des Lesegerätes mit oder, sofern es nicht möglich ist, notieren Sie den Fehlercode anderweitig, damit eine Prüfung durch das Kraftfahrtbundesamt schnell erfolgen kann. Für den Zeitraum ohne Fahrerkarte erhalten Sie bei uns eine Ausnahmegenehmigung, so dass das Kontrollgerät auch manuell bedient werden kann.