Ersterteilung/Erweiterung/ Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnisklasse muss entweder bei der Stadtverwaltung an Ihrem Wohnort oder direkt beim Straßenverkehrsamt in Marl gestellt werden. Ein Besuch der Führerscheinstelle ist derzeit grundsätzlich nur mit einem vorher vereinbartem Termin möglich.
Eine Fahrerlaubnis darf nur erteilt werden, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Kreis Recklinghausen haben.