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Angebot Antragstellung für Baumaschinen nach § 29 (Abs. 3 StVO)

Liegt eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO vor, kann eine Erlaubnis nach § 29 (Abs. 3 StVO) beantragt werden. 

Hinweis: Auf dieser Seite ist rechts unter "Formulare" u.a. das Antragsformular hinterlegt.

Zur schnelleren Bearbeitung nutzen Sie gerne alternativ das bundeseinheitliche Antragsverfahren VEMAGS (Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte). 

Die Nutzung dieses Systems ist für Sie als Antragsteller kostenfrei. Sie müssen sich lediglich in VEMAGS registrieren lassen. Ihre Zugangsdaten erhalten Sie dann per E-Mail. 

Auf der VEMAGS-Startseite erfahren Sie alles Wissenswerte über das System. Bei Rückfragen zur Antragstellung finden sie dort unter „Kontakte“ auch Ihren Ansprechpartner, der Ihnen weitere Hilfe bei Ausfüllen geben kann.