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Angebot Eingliederungshilfe: Hilfen für den behinderungsgerechten Wohnungsumbau

Der Kreis Recklinghausen bewilligt Hilfen bei der Beschaffung, dem Umbau, der Ausstattung und der Erhaltung einer Wohnung, die den besonderen Bedürfnissen der behinderten Menschen entspricht. Es sollen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die vorhandene Wohnung umzubauen bzw. auszustatten, damit der behinderte Mensch in seiner vertrauten Wohnung verbleiben kann.

Personen mit einer körperlichen Behinderung und die nicht erwerbsfähig oder erwerbstätig sind, können die Hilfen beantragen. Für die Gewährung der Hilfen gelten die Einkommens-und Vermögensgrenzen in der Sozialhilfe. Die Leistungen können als Zuschuss gewährt werden, wenn die behinderte Person in einer Mietwohnung lebt. Als Darlehen wird die Hilfe in der Regel gewährt, wenn Wohneigentum vorhanden ist und keine Fremdmittel zur Finanzierung zur Verfügung stehen. 

Besteht eine Pflegeversicherung, sind die Leistungen zunächst bei der Pflegekasse zu beantragen. Diese gewährt für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes einen Zuschuss von bis zu 4.000 €. Bei baulichen Veränderungen im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung können Anträge auf öffentliche Mittel vor Baubeginn bei der KfW-Bank gestellt werden.

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