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Leistung Medienrecht in der Schule kurz und knapp

Medien, ob digital oder analog, Internet, Smartphone und soziale Netzwerke beherrschen unseren Alltag und haben auch Einzug in die Schule gehalten, sei es im Unterricht, in Ganztagsangeboten oder auf Schulveranstaltungen.

Vieles, was heute technisch möglich ist, entspricht nicht immer dem Schutz der Persönlichkeit, dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, der Unantastbarkeit der Menschenwürde und dem Schutz geistigen Eigentums.

Da die technische Entwicklung heute schneller fortschreitet als die Gesetzgebung, werden Rechtsauffassungen zum Medienrecht heute sehr unterschiedlich diskutiert.

Käuflich erworbene Medien

Bestes Beispiel hierfür ist der Einsatz käuflich erworbener Medien im Unterricht: Diese dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie mit dem Recht der Vorführung in der Öffentlichkeit erworben werden. Videos, CDs oder DVDs, die im Handel zu günstigen Preisen angeboten werden, sind meistens nur für den privaten Gebrauch freigegeben.

Nur wenn der Unterricht als nicht öffentlich sondern als privat angesehen wird, können diese Medien im Unterricht benutzt werden. Wegen fehlender Rechtssprechung muss diese Entscheidung bislang jede Lehrperson in Eigenverantwortung treffen. Anders verhält es sich mit Schulveranstaltungen oder Lehrerfortbildungen: Diese sind immer öffentlich.

Medien aus Medienzentren

Medien, die von den Medienzentrengekauft worden sind und über die Schule ausgeliehen wurden, können problemlos in der Schule eingesetzt werden.  

Eine weitere Möglichkeit, Medien oder den Download von Filmen, Audios und Schulfernsehsendungen für die Schule kostenlos und rechtssicher zu erhalten, bietet Edmond, der passwortgeschützte elektronische Mediendienst der kommunalen Medienzentren in NRW.

Medien aus Medienzentren können auch im Intranet für den Unterricht zur Verfügung gestellt werden. In allen Fällen ist jedoch die Lizenzdauer von Edmondmedien zu beachten.

Medien aus öffentlich-rechtlichen Mediatheken

Auf Medien aus öffentlich-rechtlichen Mediatheken (Fernsehanstalten) darf für die Dauer der Vorhaltung in der Mediathek verlinkt werden. Der Inhalt kann dann im Unterricht als Stream gesehen werden. Eine Speicherung ist nicht gestattet.

Medien aus dem Internet

Medien und Software aus dem Internet sind meistens kommerziell. Es gibt aber auch Medien, die in bestimmten Grenzen frei zugängig sind. Man erkennt sie an ihrer GNU Public Licence (http:// www.gnu.org) oder ihrer Ausstattung mit Creative Commons Rechten (CC) (http://de.creativecommons.org). Nur diese Medien dürfen ungefragt genutzt, vervielfältigt, sowie weiterverbreitet werden und können für Unterrichtszwecke kostenfrei verwendet werden.

Urheberrecht in Schule und Unterricht

Ausführliche Informationen der Medienberatung des Schulministeriums zum Urheberrecht in Schule und Unterricht erhalten Sie hier.

Sammlung aktueller Rechtsauffassungen

Eine Sammlung aktueller Rechtsauffassungen zum Medienrecht in der Schule erhalten Sie hier.

Unterrichtsmaterialien zum Medienrecht in der Schule

Eine Zusammenstellung von Unterrichtsmaterialien zum Medienrecht in der Schule ist in Bearbeitung und erscheint in Kürze.

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