Leistung Jagdschein -Erteilung bzw. Verlängerung-
Die Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheines erfolgt nur nach persönlicher Antragstellung.
Bei erstmaliger Beantragung im Kreis Recklinghausen melden Sie sich bitte zuvor telefonisch; Die benötigten Auskünfte aus dem Bundeszentralregister und von den Verfassungsschutzbehörden kann dann rechtzeitig erfolgen.
Folgende Unterlagen sind hierfür vorzulegen:
- Antragsformular / Antragsformular (für Ausländerjagdschein) Antragsformulare finden Sie rechts neben diesem Text unter dem Punkt "Formulare"
- gültiger Personalausweis
- Jägerprüfungszeugnis (bei Erstanträgen)
- Versicherungsbestätigung für die Dauer der Jagdscheinbeantragung
- Einzahlungsnachweis über die Jagdscheingebühr in Form eines Überweisungsbeleges (Kopie Kontoauszug,
Ausdruck Internet Banking) - Lichtbild (bei Erstantrag oder sofern der Jagdschein kein Verlängerungsfeld mehr beinhaltet)
Gebühren
Die Jagdscheingebühren finden Sie hier.
Fachdienst
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