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Leistung Jagdschein -Erteilung bzw. Verlängerung-

Die Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheines erfolgt nur nach persönlicher Antragstellung.
Bei erstmaliger Beantragung im Kreis Recklinghausen melden Sie sich bitte zuvor telefonisch; Die benötigten Auskünfte aus dem Bundeszentralregister und von den Verfassungsschutzbehörden kann dann rechtzeitig erfolgen.

Folgende Unterlagen sind hierfür vorzulegen:

  • Antragsformular /  Antragsformular (für Ausländerjagdschein) Antragsformulare finden Sie rechts neben diesem Text unter dem Punkt "Formulare"
  • gültiger Personalausweis
  • Jägerprüfungszeugnis (bei Erstanträgen)
  • Versicherungsbestätigung für die Dauer der Jagdscheinbeantragung
  • Einzahlungsnachweis über die Jagdscheingebühr in Form eines Überweisungsbeleges (Kopie Kontoauszug, 
    Ausdruck Internet Banking) 
  • Lichtbild (bei Erstantrag oder sofern der Jagdschein kein Verlängerungsfeld mehr beinhaltet) 

Gebühren

Die Jagdscheingebühren finden Sie hier.

 

Fachdienst
Ansprechpartner
  • Frau Adam  (Jagd-Angelegenheiten)
  • Herr Salm  (Fischerei- und Sprengstoffangelegenheiten)