Leistung Infektionsschutz und Ortshygiene - Berufliche Tätigkeit mit Lebensmitteln - Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz -
- Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt,
- in Küchen von Gaststätten oder in einem Imbiss arbeitet,
- in Küchen von Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung arbeitet (z.B. in Krankenhäusern oder Heimen).
Wichtiger Hinweis für Schülerpraktikant*innen
SchülerInnen, die nachweislich ein Betriebspraktikum in einem relevanten Bereich (Tätigkeiten mit Lebensmittelkontakt) absolvieren, haben die Möglichkeit einer gebührenfreien Belehrung. Eine entsprechende Belehrung kann im Rahmen einer Präsenzveranstaltung vor Ort in der Kreisverwaltung stattfinden oder übergangsweise durch die Schule. Die Anmeldung für die Teilnahme an einer Belehrungsveranstaltung erfolgt frühzeitig gesammelt für eine Jahrgangsstufe durch die Schule. Nach erfolgreicher Teilnahme hat das erstellte Dokument nur für Praktika, die während der Schulzeit durchgeführt werden, Gültigkeit. Für schulunabhängige Nebentätigkeiten hat das Dokument keine Gültigkeit, hier ist eine gebührenpflichtige Belehrung erforderlich.
Für Berufsbildende Schulen (Berufskollegs) gilt diese Regelung nicht. Schüler*innen/Auszubildende, die eine solche Schule besuchen und sich so gezielt auf eine berufliche Tätigkeit vorbereiten, müssen für entsprechende Praktika eine gebührenpflichtige Belehrungsveranstaltung besuchen. Dies kann im Rahmen einer Präsenzveranstaltung im Kreishaus oder durch die Nutzung des Online-Angebotes geschehen.
Inhalt der Belehrung
- bei welchen Erkrankungen oder in welchen Fällen ein Tätigkeitsverbot besteht
- welche gesetzlichen Verpflichtungen zu beachten sind.
Die ausgestellte Bescheinigung über die Belehrung ist am ersten Arbeitstag dem Arbeitgeber auszuhändigen.
Was müssen Sie tun, um eine Belehrung zu bekommen?
Aufgrund der bestehenden Corona-Pandemie, führt der Kreis Recklinghausen derzeit nur in dringenden Ausnahmen Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz in Präsenzveranstaltungen durch. Für nähere Auskünfte steht das Gesundheitsamt unter unten aufgeführter Telefonnummer zur Verfügung. Um Ihnen trotz der derzeitigen Situation bestmöglichen Service bieten zu können, hat der Kreis Recklinghausen vorübergehend die Technologiezentrum Glehn GmbH (TZG) mit der Durchführung der Belehrungen beauftragt. Das TZG bietet die Belehrungen in digitaler Form als Onlinebelehrung in unserem Auftrag an.
Informationen zum Ablauf der Onlinebelehrung erhalten Sie hier.
Zur verbindlichen Anmeldung zur Onlinebelehrung gelangen Sie hier.
Selbstverständlich steht Ihnen für Fragen zur Belehrung unsere Info-hotline unter
Tel.: 02361-53-2131
(Hotline-Sprechzeiten: Montag, Dienstag und Mittwoch von 8:30-12 Uhr und von 13-15 Uhr und Donnerstag von 8:30-12 Uhr)
Sollten Sie telefonisch niemanden erreichen, so nutzen Sie bitte für Anfragen die angegebene Email Adresse, eine MitarbeiterIn wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.
email: belehrungen@kreis-re.de