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Landesförderprogramm „KOMM-AN NRW“

Förderung der Integration von Flüchtlingen und Neuzugewanderten in den Kommunen und Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements

 

Das Land Nordrhein-Westfalen hat in den letzten Jahren eine große Zahl an Asylsuchenden aufgenommen. Es hat sich gezeigt, dass nicht nur die integrationspolitische Infrastruktur, sondern vor allem die unzähligen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer es überhaupt erst möglich gemacht haben, dass die vielen neu in die Region zugewanderten Menschen herzlich empfangen und entsprechend betreut werden konnten.

Das Landesförderprogramm „KOMM-AN NRW“ soll Städte und Gemeinden sowie Menschen, die sich ehrenamtlich in der Hilfe für Schutzsuchende und Neueingewanderte engagieren, bei den bestehenden Integrationsaufgaben unterstützen. Daher können im Programmteil II folgende Bausteine von ehrenamtlichen Vereinen, Flüchtlingsinitiativen, Trägern der freien Wohlfahrtspflege, kreisangehörigen Kommunen usw. beantragt werden:


A. Förderung der Renovierung, der Ausstattung und des Betriebs von
Ankommenstreffpunkten und Digitalisierung des Ehrenamtes
B. Förderung von Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und Begleitung,
C. Förderung von Maßnahmen zur Informations- und Wissensvermittlung,
D. Förderung von Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen und der Begleitung ihrer Arbeit.


Wichtiger Partner bei der Umsetzung dieser Initiative sind die bewährten Strukturen der  Kommunalen Integrationszentren. Das Kommunale Integrationszentrum des Kreises Recklinghausen war von Beginn aktiv an dem Programm beteiligt und hat sich mit Erfolg um die finanzielle Förderung beworben. Anträge sind beim Kommunalen Integrationszentrum des Kreises Recklinghausen zu stellen.

Hier finden Sie die autorisierten des Förderprogramms und des Kommunalen Integrationszentrum Kreis Recklinghausen. Das Logo des Ministeriums finden Sie unter "Downloads".

2024

Die Antragsphase für das Förderjahr 2024 ist seit dem 09.10.2023 beendet.

Wir prüfen im Nachgang Ihre Anträge und melden Ihnen zeitnah die Ergebnisse.
Für Rückfragen in der Zwischenzeit melden Sie sich gerne bei uns. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter "Kontakt".

2023

Die Frist zur Einreichung des Verwendungsnachweises für das Förderjahr 2023 ist der 31.01.2024.

Bei Rückfragen melden Sie sich gerne bei Herrn Mausbach oder Herrn Panagiotidis. Die Kontaktdaten finden Sie rechts unter "Kontakt".

2022

Die neue Förderkonzeption für KOMM-AN 2022 ist da!
Diese finden Sie unter dem Reiter "Downloads". Derzeitig werden die FAQ aktualisiert und an die neue Konzeption angepasst. Schauen Sie bei Rückfragen zunächst erst in die FAQ-Liste aus 2020.
Die Frist zur Antragsstellung ist zum 10.12.2021 abgelaufen. Die Anträge werden nachfolgend geprüft.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie gerne Herrn Panagiotidis unter v.panagiotidis@kreis-re.de

2021

Die Frist zur Einreichung der Verwendungsnachweise ist der 31.01.2022
Die jeweiligen Vordrucke finden Sie unter dem Reiter "Downloads" auf der rechten Seite.

2020

Die Frist für die Einreichung des Verwendungsnachweises 2020 endet am 31.01.2021. Aufgrund der Corona-Pandemie findet das Fortbildungsangebot für Ehrenamtliche und Multiplikatoren*innen in der Flüchtlingshilfe dieses Jahr online statt. (siehe Flyer unter Downloads).“

Bitte beachten Sie, dass die Richtlinien und die Förderkonzeption für das Jahr 2020 geändert wurden. ! (siehe Downloads)

2019

!Die Frist für die Einreichung des Verwendungsnachweises 2019 endet am 31.01.2020.


Auch für das Förderjahr 2019 konnten Anträge gestellt werden. Die Antragsphase ist abgeschlossen.

Das Fortbildungsprogramm für Ehrenamtliche und MultiplikatorInnen in der Flüchtlingsarbeit für das 1. Halbjahr 2019 finden Sie HIER

Das Fortbildungsprogramm für Ehrenamtliche und MultiplikatorInnen in der Flüchtlingsarbeit für das 2. Halbjahr 2019 finden Sie HIER .

2018

In diesem Jahr richtet sich das KOMM-AN-NRW-Programm nicht nur an geflüchtete Menschen, sondern auch an Neuzugewanderte. Außerdem wurden einzelne Förderbeträge erhöht.

Antragstellung war bis zum 2.2.2018 möglich.

Das Fortbildungsprogramm für Ehrenamtliche und MultiplikatorInnen in der Flüchtlingsarbeit für das 1. Halbjahr 2018 finden Sie HIER .

Das Fortbildungsprogramm für Ehrenamtliche und MultiplikatorInnenj in der Flüchtlingsarbeit für das 2. Halbjahr 2018 finden sie HIER.