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Breitbandausbau im Kreis Recklinghausen

Büro der Gigabitkoordination Recklinghausen nimmt seinen Dienst auf
Nachdem die aktive Bauphase des geförderten Breitbandausbaus im Rahmen des sogenannten „Weiße-Flecken-Programms“ im Mai 2022 erfolgreich abgeschlossen wurde, geht der Breitbandausbau in eine neue Phase. Um eine möglichst vollständige und zeitnahe Erschließung des Kreisgebietes mit Breitbandnetzen zu erreichen, wird der Kreis Recklinghausen durch die Gigabitkoordination unterstützt. Diese steht für Fragen rund um die Verbesserung der Breitbandversorgung zur Verfügung.

Zum 01.07.2022 hat der Kreis Recklinghausen das externe Beratungsbüro Wir Solutions GmbH zur Einrichtung der Stelle der Gigabitkoordination beauftragt. Die Gigabitkoordination Recklinghausen informiert und berät seitdem interessierte Bürger*innen zu den aktuellen Themen des Ausbaus von Breitbandnetzen im Kreisgebiet. Die vom Land NRW geförderte Stelle ist befristet bis Ende 2024. Ein Vertrag zur Datenverarbeitung zwischen der Wir Solutions GmbH und dem Kreis Recklinghausen ist unter "Links" abrufbar, ebenso wie die entsprechende Datenschutzerklärung.

Unterschied zwischen gefördertem und eigenwirtschaftlichem Glasfaserausbau
Das in der Gigabitstrategie der Bundesregierung formulierte Ziel ist ein flächendeckender Glasfaserausbau bis 2030. Um dieses Ziel zu erreichen, soll dem Markt beim Glasfaserausbau der Vorrang gelassen werden (sog. eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau) und Förderung nur dort zum Einsatz kommen, wo ein Marktversagen festgestellt wird.
 
Eigenwirtschaftlich bedeutet zum einen, dass keine öffentlichen Gelder in den Ausbau fließen, sondern das Telekommunikationsunternehmen (TKU) ausschließlich eigene Finanzmittel einsetzt. Zum anderen entscheidet das TKU auch nach eigenen wirtschaftlichen Erwägungen, wo sich ein Ausbau lohnt. Bevor es sich für einen Ausbau entscheidet, führt es teilweise eine sog. Nachfragebündelung durch, bei der sich eine Mindestzahl von potentiellen Neukunden tatsächlich positiv erklären muss (meist Mindestquote 40%). Nur wenn diese Quote erreicht wird, baut das TKU das Gebiet tatsächlich aus.
 
Überall dort, wo kein eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau innerhalb von drei Jahren in Planung ist kann ggfs. die Förderung zum Einsatz kommen. Details zur Förderung werden allerdings gerade auf Bundesebene neu geregelt und im Frühjahr 2023 bekanntgegeben.

Informationen zum geförderten Breitbandausbau

Wir haben für Sie wichtige Informationen zum geförderten Breitbandausbau im Kreis Recklinghausen zusammengestellt. Die Inhalte dieser Seite sind in vier Themenfelder aufgeteilt:

  • Basisinformationen für alle Interessierten, 
  • weitere allgemeine Informationen für Bürger,
  • speziellere Informationen für Unternehmen und
  • Experteninfos. 

Diese Seite wird seit Beginn der aktiven Bauphase regelmäßig erweitert und in kurzen zeitlichen Abständen aktualisiert. Die aktive Bauphase wurde im Mai 2022 mit Vorlage der vierten und letzten Fertigstellungsanzeige so weit abgeschlossen, dass die Anpassungen fortan nur noch in größeren Abständen erfolgen. 

  • Wie weit ist der kreisweite Breitbandausbau vorangeschritten?
  • Wann wird wo im Kreisgebiet HighSpeed-Internet buchbar sein? ("Ampel-Karte")
  • Ich habe einen geförderten Glasfaseranschluss erhalten. Wie geht es weiter? Wie und wo kann ich ein HighSpeed-Produkt buchen?


Basisinfos Breitbandausbau mit Förderung von Bund und Land NRW

Warum kümmert sich der Kreis um den geförderten Breitbandausbau?

Der Kreis Recklinghausen hat Anfang 2017 mit allen zehn kreisangehörigen Städten eine Kooperationsvereinbarung zum geförderten Breitbandausbau im gesamten Kreisgebiet abgeschlossen. Mit dieser Vereinbarung konnte sich der Kreis um Fördermittel des Bundes und des Landes bewerben, um im gesamten Kreisgebiet möglichst viele „weiße Flecken“ - das sind Adressen mit weniger als 30 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit - zu beseitigen und mit schnellem Internet zu versorgen.

Wie und warum fördern Bund und Land NRW den Breitbandausbau im Kreisgebiet?

Mitte 2017 hat der Bund die gemäß seiner Richtlinie möglichen 50 % der beantragten Mittel vorläufig bewilligt. Der Antrag des Kreises auf Kofinanzierung durch das Land NRW in Höhe weiterer 50 % wurde ebenfalls positiv beschieden auf Grundlage der „Richtlinie des Landes NRW zur Kofinanzierung des Bundesprogramms“. Die letztlich insgesamt benötigten Finanzmittel in Höhe von 68,35 Millionen Euro wurden Anfang 2019 von Bund und Land NRW endgültig bewilligt.

Der Kreis hatte auf Grundlage der Kooperationsvereinbarung und mit den Ergebnissen eines verbindlich zuvor flächendeckend durchgeführten Markterkundungsverfahrens im sogenannten 4. Call des Bundesförderprogramms Breitbandausbau - der „Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“, kurz Förderrichtlinie Bund - zwei Förderanträge eingereicht. Finanziell gedeckt werden sollte daraus die sogenannte Wirtschaftlichkeitslücke der TKUs. Diese entsteht durch die Kosten für Herstellung und Betrieb von Netz und Anschlüssen bei den TKUs, weil diese auch über mehrere Jahre hinweg nicht durch Einnahmen gedeckt werden können.

Wie wurden die mit dem Ausbau beauftragten Unternehmen ausgewählt?

Es gab eine europaweite Ausschreibung als mehrstufiges Verfahren. Darin wurden TKUs gesucht, die fähig und bereit sind, ein sogenanntes NGA-Netz, also ein breitbandiges Netz auf Niveau Next-Generation-Access, auszubauen und für mindestens sieben Jahre zu betreiben. Die Ausschreibung erfolgte wegen der Förderhöchstgrenzen des Bundes getrennt in einem Fördergebiet Nord und Süd sowie zum Erreichen eines bestmöglichen Wettbewerbs der TKUs jeweils in zwei Losen.

Was ist das Infrastrukturziel des geförderten Breitbandausbaus und was wird neu gebaut?

Am 22.02.2019 wurden vom Kreis Recklinghausen und den TKUs die Verträge für vier Lose unterschrieben. Beauftragt wurden die Deutsche Telekom AG und die GELSEN-NET Kommunikationsgesellschaft mbH. Durch diese erfolgt der Breitbandausbau für Privathaushalte und Unternehmen in fast allen „weißen Flecken“ sowie von allen 207 Schulen im Kreisgebiet. Insgesamt bedeutet das weit über 11.000 geförderte Glasfaseranschlüsse in den zehn Städten.

Die Glasfaseranschlüsse werden von den beauftragten TKUs als „FTTH“ („fibre to the home“) ausgeführt. Somit werden die gesamten neuen Netze in Glasfaser bis zum Haus- bzw. Wohnungsanschluss gebaut, statt wie bisher üblich auf den letzten Metern mit Kupfer- oder Koaxialkabeln. Mit dem durchgängigen Ausbau in Glasfaser werden die Voraussetzungen geschaffen, den Anschlussnehmern echtes „Breitband“ anzubieten, da mit diesen Netzen grundsätzlich Datenströme im Gigabit-Bereich möglich sind.

Welche Bandbreiten werden nach dem Ausbau zur Verfügung stehen?

Der Ausbau muss in den definierten Ausbaugebieten flächendeckend im förderrechtlichen Sinne erfolgen. Dies bedeutet in den geförderten Bereichen für 100 % der Haushalte zuverlässig eine breitbandige Datenübertragungsrate von mindestens 50 MBit/s im Downstream und für 80 % der Haushalte sogar zuverlässig eine Datenübertragungsrate von mindestens 100 MBit/s im Downstream.

Vom Kreis wurden die Anforderungen in den EU-weiten Ausschreibungen höher und damit zukunftssicher formuliert. Innerhalb der Ausbaugebiete sollen an Sonderstandorten wie Schulen sowie für Unternehmen in Gewerbegebieten Übertragungsraten von mindestens 1 GBit/s symmetrisch zur Verfügung stehen. Die Anforderung der Symmetrie der Datenströme wurde auch für die Haushalte formuliert.

Symmetrie der Datenströme bedeutet, dass sowohl im Download (aus dem Netz) als auch im Upload (in das Netz) die gleiche Bandbreite garantiert wird und nicht durch andere Anschlussnehmer auf der gleichen Leitung gemindert wird. Die Anforderungen sind im Ergebnis nur mit einem durchgängigen Glasfasernetz errfüllbar. Glasfaser wiederum ermöglicht technisch auch deutlich mehr als 1 GBit/s symmetrisch; die tatsächliche Bandbreite wird daher über das beauftragte Produkt bestimmt.

Wie weit ist der kreisweite Breitbandausbau voran geschritten? (20.10.2022)

Der von Bund und Land geförderte Ausbau des NGA-Netzes (Next-Generation-Access) erfolgt im Kreisgebiet seit dem ersten Spatenstich am 10.04.2019 in allen vier Losen zeitlich parallel und in jedem Los in mehreren Ausbauteilgebieten (Clustern) nacheinander.

Der Ausbau erfolgt im Auftrag des Kreises und mit Mitteln von Bund und Land NRW in den Losen Nord 1 und Nord 2 sowie Süd 1 durch die Telekom Deutschland GmbH und im Los Süd 2 durch die Gelsennet-Kommunikations-GmbH.
 

Die Lose Süd 1 und Süd 2

Gemeinsam haben sich Vertreter von Bund, Land, Kreis und den Städten mit den ausführenden Unternehmen in Recklinghausen getroffen und am 10. April 2019 im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus der erste Spatenstich als Start für eine bessere digitale Zukunft im "Fördergebiet Süd“ vorgenommen. Für diesen Ausbau hat der Bund und das Land NRW eine Gesamtförderung von 24.845.180,00 Euro bewilligt. Das Fördergebiet Süd wurde mit 306 km Tiefbau in zwei Lose aufgeteilt. Im Los Süd 1 wurden 2942 Haushalte, 352 Unternehmen, 11 institutionelle Nachfrager und öffentliche Einrichtungen sowie 24 Schulen auf 111 km mit der Breitbandversorgung für die Städte Datteln und Waltrop geplant und erschlossen. Im Los Süd 2 wurden die Städte Castrop-Rauxel, Herten und Recklinghausen mit 195 km Tiefbau, 1239 Haushalte, 444 Unternehmen, 2 institutionelle Nachfrager und öffentliche Einrichtungen sowie 24 Schulen geplant und hergestellt.

Spartensich SüdDer allererste "Spatenstich" des geförderten Breitbandausbaus im Kreis Recklinghausen erfolgte am 10.04.2019 an der Wolfgang-Borchert-Gesamtschule in Recklinghausen mit Landrat Cay Süberkrüb sowie Vertretern der Fördermittelgeber Bund und Land, der Stadt Recklinghausen und eines beauftragten TKU.





Die Lose Nord 1 und Nord 2

Am 12. April 2019 wurde in Dorsten der erste Spatenstich für den geförderten Breitbandausbau im "Fördergebiet Nord" vorgenommen. Auch hier waren Vertreter von Bund, Land, Kreis und den Städten zusammen mit den ausführenden Unternehmen vor Ort, um den Startschuss zu geben. Für das Fördergebiet Nord wurden vom Bund und dem Land NRW insgesamt 43.500.900,00 Euro bereitgestellt. Auch hier wurden 320,47 km Tiefbau für den Breitbandausbau geplant und diese auf zwei Lose aufgeteilt. Im Los Nord 1 wurden die Städte Dorsten und Gladbeck durch 137 km Tiefbauarbeiten, rund 2710 Haushalte, 300 Unternehmen, 55 Schulen und 3 institutionelle Nachfrager und öffentliche Einrichtungen versorgt und im Los Nord 2 wurden die Städte Haltern am See, Oer-Erkenschwick und Marl mit 183,47 km Tiefbauarbeiten, 3291 Haushalte, 327 Unternehmen, 39 Schulen und ebenfalls 3 institutionelle Nachfrager und öffentliche Einrichtungen für das Breitbandnetz erschlossen.

Nord SpartenstichDer erste Spartensich im Fördergebiet Nord am 12. April 2019.








Die Freischaltung

Spartenstich REDie allererste "Freischaltung" des geförderten Breitbandausbaus im Kreis Recklinghausen erfolgte am 12.08.2021 im Bildungszentrum Haus Haard in Oer-Erkenschwick. Am „Buzzer“ dabei (Foto): Peter Haumann (Fachbereichsleiter Kreis RE), Maximilian von Heyden (atene KOM), Bodo Klimpel (Landrat Kreis RE), Prof. Dr. Andreas Pinkwart (Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW), Dr. Uta Willim (Fachdienstleiterin Kreis RE), Carsten Wewers (Bürgermeister Stadt Oer-Erkenschwick) sowie Sven Ahrens (Ressortleiter Kreis RE).



Der Wirtschafts- und Digitalminister Pinkwart am 12.08.2021 im Termin: "Von Beginn an wurde im Kreis Recklinghausen auf die richtige Technologie gesetzt: Glasfaser für alle. Davon profitieren jetzt rund 10.000 Haushalte und 1.400 Unternehmen, die mit leistungsfähigen Gigabitnetzen ausgerüstet sind. Auch das Ziel der Landesregierung, alle Schulen bis zum Jahr 2022 gigabitfähig zu erschließen, wurde hier bereits erreicht."

Mit der letzten Fertigstellungsanzeige sind nun alle Lose vollständig mit allen beauftragten und baubaren Hausanschlüssen gebaut. Das Netz ist hier somit auftragsgemäß vollständig und betriebsbereit hergestellt.

Allgemeine Informationen für Bürger

Wann wird wo im Kreisgebiet HighSpeed-Internet buchbar sein? (Stand 31.05.2022)

Publizitaet Webseite_20220531


Buchbarkeit: grün
Mit der letzten Fertigstellungsanzeige sind nun alle Lose vollständig mit allen beauftragten und baubaren Hausanschlüssen gebaut. Das Netz ist hier somit auftragsgemäß vollständig und betriebsbereit hergestellt.

Allgemeine Hinweise zur Buchung
Zur Produktbuchung beachten Sie bitte auch die (nächste) FAQ „Ich habe einen geförderten Glasfaseranschluss erhalten. Wo und wie kann ich ein HighSpeed-Produkt anfragen und buchen?“ sowie die FAQ „Muss ich bei dem TKU, das den Hausanschluss hergestellt hat, ein Produkt beauftragen?“.

Ich habe einen geförderten Glasfaseranschluss erhalten. Wo und wie kann ich ein HighSpeed-Produkt anfragen und buchen?

Nach der erfolgreichen Herstellung des geförderten Glasfaseranschlusses dauert es i.d.R. weitere sechs Wochen, bis ein HighSpeed-Produkt auf dem Anschluss buchbar ist.

Das Telekommunikationsunternehmen (TKU) muss noch Montagearbeiten außerhalb des Hauses durchführen, die der Hauseigentümer oder Mieter daher nicht sehen kann. Das kann an den Verteilerkästen, Schaltkästen oder sogar beim Nachbarn sein. Wenn diese Arbeiten alle abgeschlossen sind, müssen sowohl die Tiefbauarbeiten, als auch die Montagearbeiten digital dokumentiert werden. Hierbei ist es wichtig, dass auch die Trassen genau eingemessen wurden, um sie im Zweifel später im Erdboden präzise wieder zu finden.

Sowohl die mit dem geförderten Ausbau beauftragten TKUs als auch andere TKUs, können sich in diese Netze mit Leistungen (sog. Vorleistungsprodukte) oder Leitungen (z.B. Leerrohrkapazitäten) einmieten.

Nutzer können daher im geförderten „open access“-Netz unter verschiedenen Anbietern wählen, soweit diese sich entsprechend bei Beauftragung eines Produkts „einmieten“ wollen. So ist es u.a. zulässig und möglich, pflichtig im Rahmen des geförderten Ausbaus geschaffene Leerrohrreserven für einen ergänzenden eigenwirtschaftlichen Ausbau zu nutzen.

Weitere Informationen zu dem Thema „open access und Vorleistungsprodukte“ finden Sie bei der ateneKOM, dem Projektträger des Bundes.

 

Wie können HighSpeed-Produkte gebucht werden, nachdem die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt sind?

 

Das ausbauende TKU wird die Anschlussinhaber kontaktieren und Produkt-Angebote unterbreiten. Das Angebot kann angenommen werden, muss es aber nicht. Es kann bei jedem anderen TKU ein Produkt-Angebot auch selbst angefragt werden. Wenn Sie ein Produkt über die ausbauenden TKUs buchen möchten, haben Sie nachstehende Möglichkeiten, diese zu kontaktieren.

 

Deutsche Telekom

Über den Verfügbarkeitscheck können Sie testen, ob Ihr Anschluss bereits buchbar ist. Wenn Ihnen dieser, nach Eingabe Ihrer Adresse anzeigt, dass ein HighSpeed-Produkt gebucht werden kann, können Sie ein Produkt im Anschluss direkt dort buchen.

Außerdem können Sie in einen Telekom-Shop in Ihrer Nähe gehen und eine Produktbuchung beauftragen. Adressen finden Sie über diesen Link.

Unter der Hotline 0800 7733888 ist es ebenfalls möglich, ein Produkte zu buchen.

Wenn Sie darüber hinaus noch Fragen zu Ihrem Anschluss haben, können Sie diese unter folgendem Blog https://bit.ly/3qDpF2s platzieren.

 

Gelsen-Net Kommunikationsgesellschaft mbH

 

Weitere Informationen zum geförderten Glasfaserausbau für die Städte Recklinghausen, Herten und Castrop-Rauxel finden Sie unter folgender Adresse. https://glasfaser.gelsen-net.de/. Hier gibt es auch ein Kontaktformular.

Möchten sie eine persönliche Beratung in einem Service-Points der Gelsen-Net nutzen, finden Sie hier DIE die Adressen: https://www.gelsen-net.de/Unternehmen/Service-Points-0304313338.html. Es ist außerdem möglich, über Kontaktformular einen Rückruf der Geslsen-Net-Hotline anzufordern.

 

Möglichkeiten der Produktbuchung bei anderen Anbietern

 

Sollten Sie weder bei der Deutschen Telekom noch der Gelsen-Net ein HighSpeed-Produkt buchen wollen, finden Sie über eine Suchanfrage einer gängigen Suchmaschine mit den Begriffen „Glasfaser Verfügbarkeit“ oder „Glasfaser Recklinghausen“(oder Ihr Stadtname) Angebote zahlreicher anderer Anbieter.

Liegt meine Adresse im geförderten Ausbaugebiet?

Aus den hier eingestellten Karten können Sie für jede einzelne Stadt ersehen, welche Adressen im geförderten Ausbau liegen. Sie sind in den Karten mit einem grünen Punktsymbol an der Hauskoordinate markiert. Diese Adressen wurden vom Kreis für den geförderten Breitbandausbau beauftragt. Darüber hinaus finden Sie in einzelnen Karten gelbe Dreiecksymbole. Für diese Adressen läuft die Prüfung, ob sie im Zuge des geförderten Ausbaus mit ausgebaut werden können. Eine verbindliche Entscheidung wird vom TKU erst mit Abschluss der konkreten Planung getroffen. Adressen, die weder beauftragt werden konnten, noch in der Prüfung sind, werden nicht dargestellt.

Karten zum geförderten Breitbandausbau:

Sollten Sie aus der Karte im Einzelfall den Status zu Ihrer eigenen Adresse nicht hinreichend erkennen können, wenden Sie sich gerne für eine adressgenaue Anfrage über das Kontaktformular resp. die E-Mail-Adresse am Ende dieser Website an uns.

Welche Adressen liegen nicht im geförderten Ausbaugebiet?

Der Breitbandausbau im Kreis Recklinghausen erfolgt zu 100 % mit Fördermitteln von Bund und Land NRW. Dies bedingt, dass die Vorgaben der jeweiligen Förderrichtlinien streng eingehalten werden müssen.

Eine wesentliche Vorgabe ist die Aufgreifschwelle für den geförderten Breitbandausbau. Diese ist von den Fördermittelgebern mit 30,00 MBit/s festgelegt worden. Ebenfalls vorgeschrieben ist ein Markterkundungsverfahren. In diesem werden zu einem Stichtag alle TKUs abgefragt, welche Bandbreite sie an den vorhandenen Anschlüssen auf Kundennachfrage bereits zur Verfügung stellen können. Zugleich wird abgefragt, ob ein TKU die Absicht hat, binnen der drei folgenden Jahre selbst einen Ausbau vorzunehmen, der zu einer verfügbaren Bandbreite über der Aufgreifschwelle führen wird.

Nur wenn gemäß den Angaben der TKUs die Aufgreifschwelle nicht überschritten wird und perspektivisch nicht mindestens 30,00 MBit/s zur Verfügung gestellt werden können, darf die Adresse in die Ausbaugebiete einbezogen werden. Nicht förderfähig sind deshalb z.B. alle Adressen, die bereits über eine Kupferkabelverbindung mit Vectoring oder eine Koaxialkabelverbindung angebunden sind.

Im Einzelfall können weitere Gründe dazu führen, dass Adressen nicht in ein Ausbaugebiet einbezogen wurden. Um eine Förderung im Kreis Recklinghausen nicht grundsätzlich auszuschließen, konnten beispielsweise Adressen in Einzel- oder Randlage wegen des hohen Bau- und Kostenaufwands nicht im Antrag berücksichtigt werden. Für diese Fälle wird es seitens des Kreises weitere Bemühungen um Unterstützung für andere Optionen geben.

Ab wann ist das schnellere Internet nutzbar?

Die im geförderten Ausbau über Glasfaserleitungen hergestellten Anschlüsse müssen freigeschaltet werden. Dies erfolgt je nach Ausbaugebiet und ausbauendem TKU unterschiedlich, durch die Telekom in der Regel nach Abschluss des Ausbaus eines Clusters und seiner Dokumentation binnen rund sechs Wochen und bei der Gelsennet voraussichtlich erst nach Abschluss aller Cluster. Dann sind auf dem Anschluss Produkte buchbar.

Sobald die finale Buchbarkeit der ausgebauten Adresse erreicht ist, wird der Eigentümer aktiv über die Buchbarkeit informiert.

Cluster sind meist so angelegt, dass sie innerhalb von drei Monaten vollständig ausgebaut sind. Um das schnellere Internet über eine neue Glasfaserleitung tatsächlich nutzen zu können, muss bei einem TKU der jeweilige Tarif angepasst werden oder ein Glasfaserprodukt erstmals beauftragt werden. Unter Umständen benötigen Sie auch neue Haustechnik (z.B. Router, WLAN-Repeater), um die hohen Bandbreiten tatsächlich an Ihren Endgeräten nutzen zu können. Hierdurch können zusätzliche Kosten entstehen.

Einen Zwang, auf ein Glasfaserprodukt oder eine höhere Bandbreite umzustellen, gibt es nicht.

Wie kann ich feststellen, wie schnell mein vorhandener Anschluss tatsächlich ist?

Um festzustellen, mit welcher Bandbreite das Internet auf Ihrem Endgerät nutzbar ist, können Sie den Geschwindigkeitstest der Bundesnetzagentur unter Breitbandmessung.de nutzen. Sie können die gemessene Datenübertragungsrate mit der vertraglich vereinbarten Datenübertragungsrate vergleichen.

Beachten Sie bitte, dass das Meßergebnis am Endgerät einen geringen Wert ausweisen wird, als an Ihrem Hausanschluss tatsächlich anliegt. Durch die zwischengeschalteten Geräte und Übertragungen wie Router, hausinterne Leitungen, W-LAN und Mitnutzer sowie Leistungsfähigkeit des Endgeräts selbst, können die gemessenen Werte erheblich gemindert sein.

Ergänzende Informationen zur Bandbreitenmessung und Ihren Möglichkeiten bei zu großen Abweichungen von vertraglich zugesicherter und verfügbarer Bandbreite finden Sie zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale NRW.

Als Hauseigentümer habe ich Post von einem TKU erhalten. Was sollte ich damit tun?

Als Hauseigentümer im Gebiet des geförderten Breitbandausbaus werden Sie von dem vom Kreis beauftragten TKU angeschrieben (s. dazu auch Links am Seitenende). Steht Ihr Haus auf einem Erbpachtgrundstück (Erbbaurecht), wird nur der Grundstücksbesitzer angeschrieben (s.u.). Die Schreiben werden seit Ende Juni 2019 sukzessive in mehreren „Mailings“ versendet.

Mit dem Schreiben werden Sie vom TKU darüber infomiert, dass Ihre Immobilie im Fördergebiet liegt und für Sie aktuell die Möglichkeit besteht, kostenlos einen Glasfaseranschluss herstellen zu lassen. Für weitergehende Informationen liegt ein Flyer bei. Sie finden zudem mindestens ein Formular, das als Auftrag oder Antrag (bei den TKUs unterschiedlich) zur unentgeltlichen Herstellung eines Anschlusses an das Telekommunikationsnetz bezeichnet wird, sowie ein Antwortkuvert. Ergänzend finden Sie ein Begleitschreiben des Kreises Recklinghausen. Sollten Sie berechtigte Zweifel an der Echtheit des Schreibens haben, kontaktieren Sie gerne den im Begleitschreiben angegebenen Ansprechpartner des Kreises Recklinghausen. Bitte beachten Sie, dass von der Gelsennet in räumlicher Nähe und zeitgleich, aber außerhalb des geförderten Ausbaus zudem eigenwirtschaftlich Angebote unterbreitet werden (s. mehr Infos FAQ zum eigenwirtschaftlichen Ausbau). Die Schreiben sind dann abweichend betitelt und konfektioniert.

Was sollten Sie als Eigentümer mit dem Schreiben tun? Das Schreiben des TKU enthält die Aufforderung, das/die beigefügte/n Formular/e ausgefüllt und unterschrieben rechtzeitig an dieses zurück zu senden. Der Aufforderung zu folgen ist Voraussetzung, um die Möglichkeit zu nutzen, für die adressierte Immobilie im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus einen kostenlosen Anschluss an das Glasfasernetz zu erhalten. Die Herstellung des Glasfaseranschlusses wird dann aus den dem Kreis bewilligten Fördermitteln bezahlt. Dem Hauseigentümer entstehen dafür regelmäßig keine Kosten. Eine Ausnahme ist nur in seltenen Fällen möglich, wenn Tiefbauarbeiten auf Ihrem Grundstück über eine außergewöhnlich lange Strecke erforderlich sind (z.B. über 20 m); in diesem Ausnahmefall wird sich das TKU vorab mit Ihnen austauschen.

Was sollten Sie als Erbbaurechtsgeber mit dem Schreiben tun? Wenn Sie als Erbbaurechtsgeber eines bebauten Grundstücks angeschrieben wurden, empfiehlt es sich, sich mit ihrem Erbbaurechtsnehmer als Hauseigentümer in Verbindung zu setzen, ein Einvernehmen zum Vorgehen herzustellen und bei Interesse das/die Formular/e gemeinsam zu unterzeichnen.

Wenn Sie keinen Glasfaseranschluss erhalten möchten, müssen Sie nichts tun.

Haben Sie Fragen zum weiteren Vorgehen nach einer Beauftragung, wenden Sie sich bitte an die in dem Anschreiben des TKU genannte kostenlose Hotline des TKU.

 

Erweiterte Informationen (Stand 30.08.2019)

In den der Deutschen Telekom beauftragten Ausbaugebieten wurden von dieser in einer sogenannten zweiten Versandwelle ab dem 27.08.2019 weitere Schreiben an Hauseigentümer z.B. in Marl versendet. Diesen Schreiben war versehentlich ein Begleitschreiben des Kreises aus der ersten Versandwelle mit Datumsangabe "Juni 2019" beigefügt. Wir bitten Sie im Namen des Versenders, dieses Versehen, das vereinzelt zu Zweifeln an der Gültigkeit des Angebots geführt hat, zu entschuldigen. Die Gültigkeit des Angebots bleibt davon unberührt. Sofern Sie als Adressat Fragen zum kostenlosen Angebot haben, wenden Sie sich bitte direkt an die im Anschreiben der Deutschen Telekom angegebene Ausbau-Hotline (0800 33 xx xxx; s. über Datum des Telekom-Schreibens).

Muss ich bei dem TKU, das den Hausanschluss herstellt, ein Produkt beauftragen?

Nein. Im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus ist die Herstellung eines kostenlosen Hausanschlusses mit Glasfaser unabhängig von der Beauftragung eines Produktes, also eines Telekommunikationsdienstes für Internet und Telefon und ggf. weiterer Leistungen auf der Glasfaserleitung. Der Glasfaseranschluss ist aber eine Voraussetzung, um ein schnelles Glasfaserprodukt beauftragen zu können.

Der geförderte Netzausbau erfolgt mit der Vorgabe „open-access“ (s. dazu Frage: Was ist der Unterschied zwischen gefördertem und eigenwirtschaftlichem Ausbau?). Dieses erlaubt es später jedem zugelassenen TKU, Ihnen auf dem Glasfaseranschluss ein Glasfaserprodukt anzubieten. Es ist keine Prognose möglich, ob, wieviele und welche anderen TKUs als das jetzt mit dem Netzausbau beauftragte TKU Ihnen Glasfaserprodukte anbieten werden. Das mit dem Netzausbau beauftragte TKU ist verpflichtet, Ihnen ein Glasfaserprodukt anzubieten. Wenn Sie ein Glasfaserprodukt beauftragen, entstehen Ihnen monatliche Kosten in der Höhe und über die Dauer des individuell abgeschlossenen Vertrags.

Die Herstellung eines Glasfaserhausanschlusses im Rahmen des geförderten Ausbaus verpflichtet nicht zur Beauftragung eines Glasfaserprodukts.

 

Informationen für Unternehmen

Ich brauche im Unternehmen sofort schnelleres Internet - was kann ich tun?

Auf den Websites der TKUs kann für deren eigene Angebote meistens ein adressgenauer Verfügbarkeitscheck durchgeführt werden. Oft ist es möglich, auf Basis der schon vorhandenen Netzinfrastruktur in ein leistungsfähigeres, breitbandigeres Produkt des aktuellen oder eines anderen Telekommunikationsunternehmens zu wechseln.

Dies könnte ein Vectoring-Produkt sein. Vectoring steht insbesondere dort zur Verfügung, wo die Telekommunikationsnetze in den letzten Jahren bereits aufgerüstet wurden. Zumeist erfolgte dies, indem die Anschlusskästen im Straßenraum mit aktiver Technik ausgestattet und über Glasfaserleitungen statt Kupferkabeln mit den übergeordneten Netzen verbunden wurden.

Steht diese Option an Ihrem Unternehmensstandort nicht zur Verfügung, bedarf es für schnelleres Internet meist eines Wechsels auf Glasfaser. Da diese in Tiefbauverfahren verlegt werden muss, sollten Sie frühzeitig Ihren Bedarf klären und mit einem TKU die Möglichkeiten eines Glasfaseranschlusses besprechen.

Falls sehr kurzfristig eine Lösung erforderlich ist, können auch Alternativen wie Richtfunk geprüft werden. Diese Lösungen sind meistens Übergangslösungen und mit hohen Kosten verbunden.
Sprechen Sie bei Bedarf für weitere Informationen gerne die vom Kreis beauftragte Breitbandkoordination Emscher-Lippe an.

Wieso kostet ein Business-Anschluss mehr als mein Anschluss zu Hause?

Ein Business-Anschluss für Unternehmen unterscheidet sich in den enthaltenen Leistungen maßgeblich von einem Privatkunden-Tarif. Dies betrifft zumeist eine wesentlich höhere Download- und Upload-Geschwindigkeit oder sogar eine symmetrische Bandbreite, bei der Download und Upload mit derselben Geschwindigkeit nutzbar sind. Zudem werden die Bandbreiten in der Regel garantiert, die tatsächliche Verfügbarkeit der Verbindung wird beispielsweise mit Backup-Anbindung sowie kürzeren Reaktions- und Entstörzeiten im Störfall garantiert. Darüber hinaus sind in den meisten Fällen statische IP-Adressen nutzbar.

Lohnt sich eine Übergangslösung via Satellit?

Neben leitungsgebundenen Anschlüssen gibt es eine Vielzahl an Angeboten, um Internet zum Beispiel via Satellit zu nutzen. Wie bei Mobilfunkverträgen (Telefon) auch, gibt es hier verschiedenste Produkte und Anbieter. Vom begrenzten Datenvolumen bis zur Flatrate sind in der Regel zwischen 10 bis 50 MBit/s im Download verfügbar. Der Upload ist auf maximal 4 MBit/s beschränkt. Die Hardware-Kosten für die entsprechende Satellitenschüssel werden entweder einmalig bezahlt (Kaufpreis ca. 300-500 €) oder als Miete auf den monatlichen Preis des gebuchten Produkts umgelegt. Besonders die monatlich kündbaren Vertragslaufzeiten bieten sich an, um übergangsweise einen Internet-Anschluss nutzen zu können.

Die Vorteile des Satelliten-Modells liegen darin, dass dieses allenorts verfügbar und sehr kurzfristig einrichtbar ist. Die Nachteile eines solchen Produktes sind vor allem die potentiell verringerten Bandbreiten bei starker Bewölkung und die hohe Latenzzeit (Reaktionszeit zwischen Sender und Empfänger).

 

Experteninfos

Was sind so genannte „weiße Flecken“?

Die „weißen Flecken“ der Breitbandversorgung sind per Definition des Bundes als Fördermittelgeber alle Adressen, an denen ein Internetzugang nicht mindestens mit 30,00 MBit/s im Download verfügbar ist. Verfügbarkeit meint hier, dass es kein Telekommunikationsunternehmen geben darf, das aufgrund der technischen Voraussetzungen an dem Anschluss der Adresse in der Lage wäre, einen Datenstrom von mindestens 30,00 MBit/s im Download anzubieten. Dies ist unabhängig davon, welches Produkt Sie von welchem Telekommunikationsunternehmen tatsächlich gebucht haben, sondern bezieht sich auf die höchste Downloadgeschwindigkeit, die Sie an dem gewünschten Standort von einem beliebigen TKU buchen könnten.

Die Bezeichnung als „weißer Fleck“ ist für jede einzelne Adresse das entscheidende Kriterium, ob sie in den geförderten Ausbau einbezogen werden darf. Dies darf sie nur, wenn die Aufgreifschwelle weder aktuell noch innerhalb von drei Jahren nach einer durchzuführenden Markterkundung überschritten wird.

Wie viel kostet der Breitbandausbau im Kreis und wer bezahlt ihn?

Der breitbandige Netzausbau, die Herstellung von mehr als 11.000 Anschlüssen in Privathaushalten, Unternehmen und Schulen sowie deren Betrieb für mindestens sieben Jahre ist von den vom Kreis beauftragten TKU in der Summe mit weit mehr als 70 Millionen Euro kalkuliert. Die Kosten werden zunächst von den TKUs getragen.

Der Kreis Recklinghausen hat beim Bund und beim Land NRW jeweils zwei Anträge auf Förderung des Breitbandausbaus gestellt und bewilligt bekommen. Grundlagen für eine Förderung sind die Förderrichtlinie des Bundes unter dem Titel „Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie die darauf bezogene „Richtlinie des Landes NRW zur Kofinanzierung des Bundesprogramms“. Der Kreis hat bei beiden Fördermittelgebern die Höchstsätze der möglichen Förderung von je genau der Hälfte der Kosten beantragt, die dem Kreis als Auftraggeber von den TKU in Rechnung gestellt werden dürfen; das sind insgesamt 68,35 Mio. Euro. Der Kreis begleicht diese Rechnungen zunächst als Auftraggeber, erhält aber im Nachgang dazu als Zuwendungsempfänger des Bundes und Landes NRW diese Kosten des Ausbaus und Betriebs erstattet. Weder der Kreis noch die kreisangehörigen Städte müssen einen finanziellen Eigenanteil für den Breitbandausbau aufbringen.

In Rechnung gestellt werden dürfen dem Kreis im Anschluss nur die Wirtschaftlichkeitslücken. Das sind die Kosten, die den TKUs durch den Ausbau undden Betrieb entstehen, aber nicht innerhalb von sieben Jahren durch Einnahmen aus neuen Kundenverträgen gedeckt werden. Die Kalkulation der Wirtschaftlichkeit ist auf die siebenjährige Zweckbindungsfrist der Förderung beschränkt. Nach dieser Zeit sollen die TKUs in jedem Los mithilfe der Fördermittel eine „schwarze Null“ erreicht haben.

Warum wird an einigen Stellen Glasfaser verlegt, wenn dort schon eine liegt?

Der Kreis Recklinghausen musste mit seinem Förderantrag im Februar 2017 verbindlich festlegen, in welchen Bereichen ein gefördertes Glasfasernetz gebaut werden soll. Grundlage dafür waren ein verpflichtend vorgeschriebenes Markterkundungsverfahren und ein Interessenbekundungsverfahren (s. dazu weitere Frage). In diesem hat der Kreis alle Telekommunikationsunternehmen (TKUs) um Informationen zu vorhandenen und für die nächsten drei Jahre für den Ausbau geplante eigene Anschlüsse und deren Bandbreite erbeten. Auf Basis dieser Daten ist eine Liste der Adressen erstellt worden, die gefördert ausgebaut werden dürfen und sollen. Der Bund hat diese Liste nach einem Punktesystem bewertet; ein Kernkriterium war vereinfacht dargestellt: Wie viele Anschlüsse können mit welchem finanziellen Einsatz realisiert werden? Anhand der erreichten Punktzahl wurde von der höchsten aller Mitbewerber ausgehend festgelegt, welche der bundesweit gestellten Anträge mit der begrenzten Fördersumme bedient werden.

Für den Kreis waren die Auskünfte der TKUs bindend; für die TKUs selbst sind sie das hingegen nicht. Der Kreis hat daher nur Ausbauzusagen aus diesen Verfahren und verbindliche bis zur Antragstellung berücksichtigt. Spätere sowie unverbindliche Absichtserklärungen blieben unberücksichtigt, weil dies dazu hätte führen können, dass Anschlüsse später weder eigenwirtschaftlich von einem TKU noch mit Förderung ausgebaut werden. Denn: Wenn sich ein TKU nach der Antragstellung im Februar 2017 entschieden hat, ein Gebiet entgegen seiner Planung nicht auszubauen, ist das Gebiet unverändert von der aktuellen Förderung ausgeschlossen. Ebenso im umgekehrten Fall: Es gibt Straßenzüge, in denen geförderte Anschlüsse hergestellt werden, die in den letzten zwei Jahren eigenwirtschaftlich mit Glasfaser versorgt worden sind.

Hätte der Kreis die Adressen nach der Antragstellung noch ändern können? Grundsätzlich hätte der Kreis mit jeder Änderung, die ihm bekannt geworden ist, den Förderantrag entsprechend anpassen dürfen. Das hätte aber jedes Mal die Frage der Verbindlichkeit der Ausbauerklärungen neu aufgeworfen und hätte für den Förderantrag zur Folge gehabt, dass auch jedes Mal eine neue Berechnung des Punktwertes seitens des Bundes erfolgt wäre. Die wiederkehrenden Verfahren hätten nicht nur den Start für den geförderten Breitbandausbau im gesamten Fördergebiet um Monate oder sogar Jahre verzögert. Sie hätten jedes Mal auch dazu führen können, dass der Förderantrag für ein ganzes Fördergebiet mit je fünf Städten gar nicht mehr in die Förderung des Bundes kommt, somit also keine einzige Adresse mit Fördermitteln ausgebaut werden kann. Auf diesen Grundlagen hat der Kreis in Absprache mit den kreisangehörigen Städten beschlossen, den Anfang 2017 formulierten Antrag nicht mehr zu ändern, um die zügige Beseitigung möglichst vieler weißer Flecken nicht zu gefährden.

Was ist der Unterschied zwischen gefördertem und eigenwirtschaftlichem Ausbau?

Im geförderten Breitbandausbau werden Art und Umfang des Ausbaus grundlegend in einem Förderbescheid geregelt (hier des Bundes), der auf Antrag ergeht (hier des Kreises RE). Grundsätzlich ist dabei auch ein sog. einheitliches Materialkonzept einzuhalten, welches die Verlegung von Leerrohren mit Reservekapazitäten vorsieht. So können auch im Nachgang zu dem beauftragten Ausbau noch zusätzliche Anschlüsse eingerichtet werden. Das neue Netz ist zudem "open access" und darf daher von jedem TKU, das in Deutschland zugelassen ist, mitgenutzt werden (gegen Entgelt), so dass der Kunde an einem geförderten Anschluss frei entscheiden kann, mit welchem TKU er einen Vertrag abschließt.

Diese Vorgaben gelten nicht für den eigenwirtschaftlichen Breitbandausbau. Eigenwirtschaftlich bedeutet zum Einen, dass keine öffentlichen Gelder in den Ausbau fließen, sondern das TKU ausschließlich eigene Finanzmittel einsetzt. Zum Anderen entscheidet das TKU auch nach eigenen wirtschaftlichen Erwägungen, wo sich ein Ausbau lohnt. Bevor es sich für einen Ausbau entscheidet, führt es in der Regel eine Nachfragebündelung durch, bei der sich eine Mindestzahl von potentiellen Neukunden tatsächlich positiv erklären muss (meist Mindestquote 40%). Nur wenn diese Quote erreicht wird, baut das TKU das Gebiet tatsächlich aus.

Bitte beachten Sie, dass die mit dem geförderten Breitbandausbau beauftragte Gelsennet im näheren räumlichen Umfeld dieses geförderten Ausbaus zeitgleich eigenwirtschaftlich Angebote für die Herstellung nicht geförderter Glasfaseranschlüsse anbietet. Diese werden nicht kostenlos hergestellt; die Konditionen entnehmen Sie im Detail Ihrem Anschreiben.

 

Förderer, Kontakte und Links

Ihre Frage oder Nachricht zum Breitbandausbau im Kreis Recklinghausen richten Sie bitte per E-Mail an die oben genannte Kontaktadresse. Sie wird themenspezifisch weitergeleitet und vom Breitbandbeauftragten des Kreises Recklinghausen oder Ihrem städtischen Breitbandbeauftragten beantwortet. Für eine bestmögliche Zuordnung geben Sie im Betreff Ihrer E-Mail bitte auch einen Themenbereich an:

1. Adressabfrage,
2. Geförderter Breitband-Ausbau,
3. Ungeförderter Breitband-Ausbau,
4. Technische Frage oder
5. Sonstige/Spezielle Frage.

Sofern Sie eine Frage stellen, deren Antwort von allgemeinem Interesse ist, fügen wir diese auch dem Bereich Bürger, Unternehmen oder Experten dieser Internetseite hinzu.

Weitere Informationen zu Breitbandthemen erhalten Sie auch hier:

Über die Links an den Namen der beiden mit dem Ausbau beauftragten Unternehmen finden Sie ergänzend deren Website mit unternehmensspezifischen Informationen zum geförderten Breitbandausbau im Kreis Recklinghausen: Telekom Deutschland GmbH und der Gelsen-Net GmbH.

Ebenso stehen Ihnen über die Links an den nachstehenden Namen der kreisangehörigen Städte ergänzend deren Website mit lokalen Informationen zum geförderten Breitbandausbau zur Verfügung (soweit vorhanden): Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Waltrop.

Diese Website des Kreises Recklinghausen ist zum geförderten Breitbandausbau im Kreisgebiet die zentrale Informationsplattform für Sie. 

 

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