Neue Naturdenkmale für den Kreis Recklinghausen
Große alte oder besonders schöne Bäume, oder auch Bäume mit einem besonderem Wert für die Ortsgeschichte. Aber immer auch von besonderer Bedeutung für die Menschen die dort leben. Auch einige Findlinge von auffälliger Größe als Erinnerung an unsere Jahrmillionen währende Erdgeschichte sind bei uns Naturdenkmale.
Nach nun fast 20 Jahren läuft im kommenden Jahr (2023) die Verordnung aus, die Naturdenkmale im bebauten Innenbereich der Städte festsetzt. Mit dem automatischen Auslaufen dieser Verordnung wären 41 der 141 Naturdenkmale des Kreises ohne besonderen Schutz.
Daher möchte der Kreistag im kommenden Jahr eine neue Verordnung verabschieden. Der verwaltungstechnische Weg zu einer neuen Verordnung wird im Landesnaturschutzrecht detailliert beschrieben und beinhaltet eine sehr formelle Bürgerbeteiligung.
Um aber hier einen Entwurf dieser Verordnung präsentieren zu können, ist nicht nur der Sachverstand der unteren Naturschutzbehörde gefragt, sondern auch der der Menschen die vor Ort in den Städten und Dörfern des Kreises leben.
Somit haben wir im Vorfeld des offiziellen Verfahrens eine Umfrage unter allen BürgerInnen durchgeführt, welche Objekte denn aus Ihrer Sicht, der Menschen vor Ort, Naturdenkmal werden könnten.
Was ist ein Naturdenkmal? wird im Bundesnaturschutzrecht ein wenig offen gestaltet.
Konkret heißt es dort:
Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist
1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.
Der Gedanke an Bäume und auch Findlinge liegt hier nahe. Denkbar wären aber auch Kombinationen, Baumgruppen, vielleicht auch alte Heckenstrukturen oder einfach besondere Orte verbunden mit einer „Einzelschöpfung der Natur“.
Wir bedanken uns bei Ihnen für die vielen Vorschläg. Diese werden nun von der unteren Naturschutzbehörde geprüft und die Objekte die schutzbedürftig und -würdig sind in den Entwurf der Verordnung aufgenommen
Im nächste Schritt des Ordnungsbehördlichen Verordnungsverfahrens, der Bürgerbeteiligung, haben Sie die Möglichkeit zu den vorgeschlagenen Naturdenkmalen Stellung zu nehmen.
Bei Fragen zum Verfahren könen Sie sich gerne an uns wenden:
Kreisverwaltung Recklinghausen
Fachdienst Umwelt
Untere Naturschutzbehörde
Stichwort: Naturdenkmale
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
Tel.: 02361 53 6012 oder 02361 53 6014
Hinweis: Naturdenkmale in der freien Landschaft, außerhalb der städtischen baulichen Innenbereiche, werden in gesonderten Verfahren der Landschaftsplanung ausgewiesen.