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Kreistag

Der Kreistag ist das oberste Willensbildungs- und Entscheidungsorgan des Kreises. Er besteht aus 72 Kreistagsmitgliedern und dem Landrat. Der Landrat ist Mitglied kraft Gesetzes und Vorsitzender des Kreistags.

Wichtigste Aufgabe des Kreistags ist die Willensbildung für die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Recklinghausen. Er hat aus der Vielzahl der Ansichten und Einstellungen der Bürgerinnen und Bürger einen einheitlichen und beschlussfähigen Willen zu formen. Die Ausführung dieses Willens ist hingegen Aufgabe der Verwaltung und damit des Landrats.

Der Kreistag ist kein Parlament, sondern ein kommunales Verwaltungsorgan und nimmt ausschließlich Verwaltungstätigkeit wahr. Damit ist er der Exekutive zuzuordnen.

Weitere Funktionen des Kreistags:

  • Rechtssetzungsbefugnis (z. B. Erlass von Satzungen und Rechtsverordnungen)
  • Wahl der Leitungsorgane (z. B. Wahl des Kreisdirektors)
  • Budgetrecht (z.B. Beschluss der Haushaltssatzung)
  • Kontrolle der Verwaltung (z. B. Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte)

Wahlen

Die Kreistagsmitglieder werden von den Bürgerinnen und Bürgern der kreisangehörigen Städte des Kreises Recklinghausen in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von 5 Jahren gewählt.

Alle Informationen zu Wahlen im Kreis Recklinghausen finden Sie hier.

Gremien

Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse kann der Kreistag Ausschüsse bilden. Durch die Bildung von Ausschüssen werden Angelegenheiten, die spezielle Fachthemen betreffen, sachkundig vorberaten.

Informationen zu den Gremien finden Sie im Kreistags- und Bürgerinfosystem.

Fraktionen und Gruppen

Innerhalb des Kreistags können Kreistagsmitglieder Fraktionen bzw. Gruppen bilden. Eine Fraktion im Kreistag des Kreises Recklinghausen besteht aus mindestens drei Kreistagsmitgliedern, eine Gruppe aus zwei Kreistagsmitgliedern. Fraktionen bzw. Gruppen sind freiwillige Vereinigungen, die sich auf der Grundlage grundsätzlicher politischer Übereinstimmung zu möglichst gleichgerichtetem Wirken zusammenschließen.

Eine Übersicht über die Fraktionen und Gruppenfinden Sie im Kreistags- und Bürgerinfosystem.

Einwohnerfragestunde

Zu Beginn jeder ordentlichen Kreistagssitzung steht die Einwohnerfragestunde auf der Tagesordnung.

Wer kann Fragen stellen?

Fragen können von allen Einwohnerinnen und Einwohnern des Kreises Recklinghausen gestellt werden.

Welche Fragen können gestellt werden?

Es können Fragen gestellt werden, die Angelegenheiten des Kreises betreffen.

Ausgeschlossen sind daher zum Beispiel solche Fragen, die in die Zuständigkeit der kreisangehörigen Städte fallen. Auch bundes- oder landespolitische Themen oder Angelegenheiten der Kommunalaufsicht können nicht im Kreistag angesprochen werden.

Wie können Fragen gestellt werden?

Bitte formulieren Sie Ihre Fragen schriftlich oder in Textform und übersenden diese bis spätestens fünf Kalendertage vor der Kreistagssitzung an den Landrat.

Beachten Sie bitte, dass maximal zwei Fragen gestellt werden können.

Wie werden Fragen beantwortet?

Ihre Fragen werden zu Beginn der Kreistagssitzung in der Regel mündlich durch den Landrat beantwortet. Bei Bedarf können Sie nach der Beantwortung eine Zusatzfrage stellen.

Sollte eine direkte Beantwortung nicht möglich sein, erhalten Sie eine schriftliche Anwort auf Ihre Einwohnerfragen.

Haben Sie noch Fragen zu den "Fragen"?

Dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung: Kreis Recklinghausen / Kreistagsbüro Tel. 02361/53-2552 Fax: 02361/53-682804

Kreistagsbüro

  • Herr Wolter
  • Frau Rumswinkel
  • Herr Kramer
  • Frau Ludwig


Alle Informationen zu den Gremien des Kreises Recklinghausen, den dazugehörigen Mandatsträgern und Sitzungsterminen sowie die Kontaktdaten der Fraktionen / Gruppen und deren Mitglieder finden Sie im Kreistags- und Bürgerinfosystem.