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Leistung Denkmal

"Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht" (§ 2 Abs. 1 Satz 1 DSchG NRW).

Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.

Einen Denkmalwert können neben Gebäuden auch Gebäudeteile oder ganze Siedlungen haben. Zudem gibt es noch Bodendenkmäler und bewegliche Denkmäler (Fahrzeuge, Schiffe etc.).

Sie können die Standorte der Baudenkmäler und beweglichen Denkmäler der kreisangehörigen Städte in einer interaktiven Karte nach Kategorien sortiert finden, sowie weitere Informationen und Eindrücke zu den Denkmälern erfahren.

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