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Leistung Bewertungsmethode RE

Deckblatt der Bewertungsmethode

Eingriffsregelung im Kreis Recklinghausen und in Gelsenkirchen

Die Bewertungsmethode Kreis Recklinghausen (Bewertungsmethode RE) wurde zunächst als einfache Bewertungsmethode für die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung im Jahr 1994 konzipiert und in 1996 erstmals überarbeitet. Als Folge der Verlagerung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in das Bauplanungsrecht wurde eine kreiseinheitliche, praktikable Methode zur Eingriffsbewertung und Ausgleichsermittlung benötigt.

Die Bewertungsmethode RE ist eine sog. Biotopwert - Differenzmethode, die den Wert überplanter Flächen "vorher" und "nachher" in Biotopwertpunkten festhält und über die Differenz die erforderliche Kompensation ermittelt. Die abiotischen Schutzgüter Boden / Wasser, Klima / Luft und Landschaftsbild / Erholung werden über Auf- bzw. Abschläge berücksichtigt.

Seit 1996 hat sie sich als Standardmethode für die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung bewährt und wird darüber hinaus bei Einzelvorhaben, z. T. auch in Fachplanverfahren angewandt. Mit ihren spezifischen Regelungen ist sie ein praxisorientiertes Instrument für die Bearbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung im Kreis Recklinghausen und in Gelsenkirchen.

Gesetzliche Änderungen, erweiterte Anforderungen an die Kompensationsflächenplanung und den Boden- und Gewässerschutz, die Berücksichtigung produktionsintegrierter Kompensationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft sowie erforderliche Klarstellungen bzw. Präzisierungen erforderten dennoch eine umfangreiche Überarbeitung der Methode RE einschließlich der Biotopwertliste.

Eine interkommunale Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Kreisgemeinden, der Stadt Gelsenkirchen sowie des Landesbetriebs Wald und Holz - Regionalforstamt Ruhrgebiet unter Federführung der damaligen unteren Landschaftsbehörde des Kreises Recklinghausen hat im April 2010 eine umfangreiche Überarbeitung vorgelegt. Mit ihrer Vorstellung in der Kreis-Baudezernentenkonferenz am 19.05.2010 löst sie die 2., überarbeitete Fassung aus 6/1996 ab.

Mit Zunahme der landwirtschaftlichen Großvorhaben in der Massentierhaltung wurde es erforderlich, die Bewertung der landwirtschaftlichen Gebäude analog zu den gewerblichen anzupassen. Auch wurde bei der Bewertung mit der Methode RE häufiger die Frage des zu nutzenden Biotoptypenschlüssels gestellt.

Daher erfolgte in 4/2013 eine Aktualisierung der Bewertungsmethode mit Anpassung der Bewertung für landwirtschaftliches Bauen sowie einer Durchnummerierung zur Kennzeichnung der erfassten Biotoptypen.

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