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Angebot Landschaftsplan "Lippe" - Kanuregelung

Um die Lippe befahren zu können ist auf einigen Abschnitten eine Anmeldung notwendig. Zum Buchungsportal auf regiofreizeit.de gelangen Sie hier. Dort finden Sie außerdem eine Karte mit allen Ein- und Ausstiegsstellen.


Landschaftsplan Lippe

Seit Ende 2018 ist der Landschaftsplan Lippe im Kreis Recklinghausen rechtskräftig. Mit diesem Plan werden in seinem Geltungsbereich zahlreiche Schutzgüter aus Natur und Landschaft benannt und Maßnahmen zur langfristigen Erhaltung und Entwicklung beschrieben. Das zentrale und namensgebende Element dieses Planes ist die Lippe mit ihrem 62 Kilometer langen Lauf im Kreis und den weiten Auen die sich von Ost nach West von Waltrop bis Dorsten erstrecken.

Seit mehr als 25 Jahren ist die Lippe nun schon Naturschutzgebiet und - seit 2002 als Natura 2000 Gebiet - eines von europaweiter Bedeutung.

In dieser Zeit hat sich schon viel getan. Die Lippe findet immer mehr zu ihrer ursprünglichen Form zurück. Uferverbauungen verschwinden, der Lauf wird variabler, Sandbänke und Uferabbrüche nehmen zu und immer mehr potentielle Lebensräume für Bewohner der Flusslandschaften entstehen.

Aber auch in der Aue, die mehr als 2000 Hektar umfasst sind zahlreiche seltene Lebensräume zu finden. Auenwälder, Wiesen, Tümpel, Riede und Röhrichte bieten neben dem vielfältigen Lebensraum „Fluß“ unzähligen Arten ein Zuhause.

Von besonderer Bedeutung sind diese Räume für zahlreiche Fisch- und Vogelarten, die entweder Abschnitte ihres Jahres- oder Lebenszyklus oder ihr gesamtes Leben hier verbringen.

Sowohl für die Fische als auch die Vögel gibt es dabei besondere Zeiten in denen zu viele Störungen den Bestand der Art langfristig gefährden können. Während der Brut oder Laichzeiten, in der Winterruhe aber auch während der Mauserzeiten der Vögel sind Störungen eventuell fatal, Nester werden zu oft verlassen, häufiges Fluchtverhalten im Winter oder während der Mauser führen zu Ausfällen Bruten, nachhaltigen Schwächungen und am Ende zum Verschwinden ganzer Populationen. Dabei ist es egal wer mit welcher Absicht stört. So ist es unerheblich ob der Fuchs oder der Sperber einem Vogel nachstellen  oder ein Jäger, Angler oder Kanute unbeabsichtigt einem Nest zu nahe kommt.

Um die Störungen möglichst klein zu halten und trotzdem die Nutzung des Lippelebensraumes durch den Menschen zu ermöglichen gibt es für dieses Schutzgebiet im Landschaftsplan Lippe besondere Maßgaben. So ist in Teilbereichen das Winterangeln untersagt und für Kanuten gibt es in zwei Abschnitten Begrenzungen der Bootszahlen und Jahreszeiten in denen das Fahren ganz untersagt ist.

Um alle Maßgaben des Landschaftsplanes lesen zu können, geht es hier weiter!

Die Befahrung der Lippe erfolgt auf eigene Gefahr.

Fachdienst