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Leistung Umweltinspektionen

Umweltinspektionen stellen ein wichtiges Überwachungsinstrument des behördlichen Umweltschutzes dar. Durch diese regelmäßigen Vor-Ort-Kontrollen wird die Einhaltung von Genehmigungsauflagen und Umweltschutzvorschriften bei den relevanten Anlagen im gesamten Kreisgebiet überwacht. Insbesondere soll so das Risiko von schwerwiegenden Unfällen und Katastrophen, bei denen Mensch und Natur zu Schaden kämen, minimiert werden.

Auf europäischer Ebene wurden mit der Richtlinie über Industrieemissionen (Richtlinie 2010/75/EU vom 24.11.2010 - IE-Richtlinie) Anforderungen an die Durchführung von Umweltinspektionen in industriellen Großanlagen gestellt. Diese "europäischen Standards" wurden durch Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in nationales Recht überführt. Durch Erlass vom 26.06.2015, zuletzt fortgeschrieben am 17.09.2021, wurde das Konzept der sogenannten "risikobasierten medienübergreifenden Umweltinspektionen" schließlich auch für Nordrhein-Westfalen aufgegriffen und in die bestehende Umweltüberwachung integriert.

Informationen zur Umsetzung im Kreis Recklinghausen:

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