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Elterngeld - Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen in Zusammenhang mit dem Elterngeld.          

Wo muss ich das Elterngeld beantragen?

Sie wohnen im Kreis Recklinghausen? Für die Zahlung und Beratung rund um das Thema Elterngeld ist die Kreisverwaltung Recklinghausen zuständig.

Sofern Sie nicht im Kreis Recklinghausen wohnen, nutzen Sie bitte die Übersicht des Ministeriums für  Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW um herauszufinden, welche Stelle (inklusive Adresse und Telefonnummer) die Aufgaben zu den o.a. Familienleistungen wahrnimmt.

Welche Unterlagen muss ich dem Antrag beifügen?

Bitte schicken Sie uns mit Ihrem Antrag auf jeden Fall die Original-Geburtsurkunde Ihres Kindes zur Beantragung von Elterngeld ein. Bitte beachten Sie, dass die Elterngeldstelle für Geburten ab 01.10.2019 die papierlose Akte eingeführt hat. Ihre Unterlagen werden nach Bescheiderteilung vernichtet. Reichen Sie daher möglichst Kopien ein und heften und klammern Sie Ihre Unterlagen nicht.

 
Haben Sie vor der Geburt des Kindes gearbeitet?
Dann werden folgende Unterlagen benötigt:
  • Original Geburtsurkunde zur Beantragung von Elterngeld
  • Nachweis der Krankenkasse über die Höhe und Bezugsdauer des Mutterschaftsgeldes
  • Nachweis des Arbeitgebers über die Höhe und Dauer des Arbeitgeberzuschusses (ausreichend ist eine Lohnabrechnung innerhalb der Mutterschutzfrist)
  • die letzten zwölf Lohnabrechnungen vor Geburt des Kindes bzw. vor Beginn der Mutterschutzfrist in Kopie
Beispiel: Kind geboren am 10.05.2020, Schutzfrist begann am 26.03.2020 > Lohnabrechnungen werden für die Zeit vom März 2019 bis Februar 2020 in Kopie benötigt.
 
Wenn Sie aus einem Staat kommen, der nicht zur Europäischen Union gehört, benötigen wir außerdem eine Kopie Ihres „Aufenthaltstitels“ - das heißt, Ihrer Aufenthaltserlaubnis oder Ihrer Niederlassungserlaubnis.
 
Erhalten Sie Leistungen vom Jobcenter?
Dann werden folgende Unterlagen benötigt:
       > 1. Seite des aktuellen Bewilligungsbescheides in Kopie
 
Werden Sie während des Bezuges von Elterngeld einer Teilzeittätigkeit nachgehen?
       > Nachweis Ihres Arbeitgebers über die Höhe der wöchentlichen Stundenzahl und das voraussichtliche steuerpflichtige Bruttoeinkommen während des Bezuges von Elterngeld
 
Haben Sie und ihr Partner Partnerschaftsbonusmonate beantragt?
       > Nachweis Ihrer Arbeitgeber über das Beginndatum der Teilzeitbeschäftigung, den Umfang der wöchentlichen Stundezahl und das voraussichtliche steuerpflichtige Bruttoeinkommen während des Bezuges von Elterngeld


Bis wann muss ich den Antrag stellen?

Sie müssen den Antrag spätestens drei Monate nach der Geburt des Kindes stellen, um das Elterngeld für den gesamten Zeitraum zu erhalten. Sie können das Elterngeld auch danach noch beantragen. Sie erhalten dann aber nur 3 Monate rückwirkend Leistungen (ausschlaggebend ist dabei der Tag, an dem der Antrag eingegangen ist).

 
Beispiel: Ihr Kind wurde am 10. März 2021 geboren. Ihr Antrag auf Elterngeld geht am 15. September 2021 bei der Kreisverwaltung Recklinghausen ein. Sie haben den Antrag also erst 6 Monate nach der Geburt Ihres Kindes gestellt. Sie erhalten in diesem Fall rückwirkend nur für drei Monate Elterngeld, und zwar ab dem 10. Juni 2021, obwohl Ihr Kind bereits im März geboren wurde. Für den Zeitraum vom 10. März 2021 bis 9. Juni 2021 erhalten Sie kein Elterngeld.


Muss ich vor der Geburt des Kindes gearbeitet haben, um das Elterngeld zu erhalten?

Nein. Sie können auch dann Elterngeld erhalten, wenn Sie in den maßgeblichen 12 Monaten vor der Geburt Ihres Kindes nicht gearbeitet haben. In diesem Fall steht Ihnen bei Vorliegen der Grundvoraussetzungen ein Sockelbetrag in Höhe von 300 € zu.

Auch Schülerinnen und Schüler, Studierende sowie Hausfrauen und Hausmänner haben Anspruch auf Elterngeld in Höhe des Mindestbetrages.

Wie lange erhalte ich das (Basis-) Elterngeld?

Sie können Elterngeld in den ersten 14 Lebensmonaten Ihres Kindes in Anspruch nehmen. Ausnahmen: Eltern von Frühchen!

Grundsätzlich kann ein Elternteil höchstens für zwölf Monate Elterngeld beantragen. Anspruch auf 2 weitere Monatsbeträge haben die Eltern, wenn auch der andere Elternteil mindestens 2 Monate lang Elterngeld bezieht. Die Zeit, in der die Mutter Mutterschaftsgeld einschließlich Arbeitgeberzuschuss bezieht, wird auf die Zeit, für die der Mutter Elterngeld zusteht, angerechnet, wenn sie für die Dauer der Schutzfrist kein Elterngeld beantragt.

Voraussetzung für die Partnermonate als Bonus ist, dass auch der andere Elternteil für 2 Monate nicht mehr als durchschnittlich 32 Stunden in der Woche erwerbstätig ist. Außerdem muss sich bei einem der beiden Elternteile das Erwerbseinkommen vermindern.

Wie lange erhalten Alleinerziehende Elterngeld?

Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, erhalten alleine für die vollen 14 Monate Elterngeld bzw. bis max. 28 Lebensmonat ElterngeldPlus. Bitte beachten Sie, dass eine Einkommensminderung für mind. 2 Monate gegeben sein muss. Diese ist bereits durch den Bezug von Mutterschaftsgeld gegeben.

Wie können die Eltern den Elterngeldanspruch untereinander aufteilen?

Bis zum 14. Lebensmonat des Kindes gibt es für jeden Monat einen Monatsbetrag, insgesamt also maximal insgesamt 14. Die Eltern können die Anzahl der Monatsbeträge bis auf die zwei Partnermonate frei untereinander aufteilen. Sie können Elterngeld nacheinander oder gleichzeitig in Anspruch nehmen. Bei gleichzeitigem Bezug reduziert sich aber die Anzahl der Monate entsprechend.  

Beispiel: Ein Elternteil kann in den Lebensmonaten 1 bis 12 und der andere Elternteil in den Lebensmonaten 13 und 14 Elterngeld beziehen. Beide Eltern können in den ersten 7 Monaten Elterngeld gleichzeitig beziehen. Dann sind die Beträge für 14 Monate ebenfalls verbraucht.

Welches Einkommen wird bei der Berechnung des Elterngeldes zu Grunde gelegt?

Zu Grunde gelegt wird das steuerpflichtige Bruttoeinkommen ohne sonstige Bezüge, das Sie in den maßgeblichen 12 Monaten vor der Geburt bzw. vor Beginn der Mutterschutzfrist erzielt haben. Zu den Einkünften aus Erwerbstätigkeit zählen Einkünfte aus einer nichtselbständigen Tätigkeit, aus einer selbständigen Tätigkeit, Gewerbetrieb und Land- und Forstwirtschaft. In einem vereinfachten Verfahren werden Steuern und Sozialabgaben abgezogen. Daraus wird ein Elterngeld netto errechnet. Dieses kann von Ihrem eigentlichen Nettoeinkommen abweichen.

 
Andere Einkünfte, wie zum Beispiel Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen, Entgeltersatzleistungen und Rente bleiben unberücksichtigt. Die Einkünfte des anderen Elternteils haben auf die Höhe Ihres Elterngeldes keinen Einfluss.
Zu den Einkünften aus Erwerbstätigkeit zählt auch der Verdienst aus einer geringfügigen Beschäftigung (450 €, Minijob).

 
Haben Sie in den letzten 14 Monaten Basiselterngeld oder ElterngeldPlus von einem Vorkind bezogen, werden diese Monate bei der Berechnung des Bemessungszeitraums ausgeklammert. Es wird dann auf Ihr Einkommen vor Geburt des Vorkindes zurückgegriffen.

Beispiel 1:
1. Kind geboren 18.02.2019
    > Mutterschaftsleistungen ab 02.01.2019
    > Bemessungszeitraum Januar 2018 bis Dezember 2018
    > Elterngeldbezug bis 17.02.2020

2. Kind geboren 29.04.2020
    > Mutterschaftsleitungen ab 05.03.2019
    > Bemessungszeitraum normal ohne Ausklammerung Elterngeld für ein älteres Kind: März 2019 bis Februar 2020
    > Bemessungszeitraum aufgrund der Ausklammerung Vorkind: Januar 2018 bis Dezember 2018
    > Elterngeld wird in gleicher Höhe zzgl. Geschwisterbonus gezahlt

Beispiel 2:
1. Kind geboren 18.06.2018
    > Mutterschaftsleistungen ab 02.05.2018
    > Bemessungszeitraum Mai 2017 bis April 2018
    > Elterngeld Basis für die Zeit vom 18.06.2018 bis 17.11.2018, Elterngeld Plus für die Zeit vom 18.11.2018 bis 17.11.2019

2. Kind geboren 29.04.2020
    > Mutterschaftsleitungen ab 05.03.2019
    > Bemessungszeitraum normal ohne Ausklammerung Elterngeld für ein älteres Kind: März 2019 bis Februar 2020
    > Bemessungszeitraum aufgrund der Ausklammerung Vorkind:
    > Ausklammerung beim Vorkind bis zum 14. LM möglich auch bei dem Bezug von Elterngeld Plus.

Bemessungszeitraum:

Bemessungszeitraum

Elterngeld wird teilweise mit Einkommen aus dem Bemessungszeitraum des 1. Kindes gerechnet zzgl. Geschwisterbonus.










Weitere Ausklammerungsmöglichkeiten:
Durch die Covid-19-Pandemie haben viele Arbeitgeber Kurzarbeit angemeldet. Da das Kurzarbeitergeld zu einer Entgeltersatzleistung zählt, würde das gezahlte Kurzarbeitergeld bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt werden. Aufgrund der geltenden Sonderregelungen kann bei einem Bezug von Kurzarbeitergeld die Monate bei der Berechnung ausgeklammert werden und auf vorherige Monate ohne Einkommensverlust zurückgegriffen werden.

 
Voraussetzungen:
   - Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung, dass aufgrund der Covid-19-Pandemie Kurzarbeitergeld bezogen wurde
   - Kurzarbeitergeld wurde in dem Zeitraum 01.03.2020 bis 23.09.2022 bezogen
   - Vorlage der entsprechenden Lohnabrechnungen, in dem Kurzarbeitergeld ausgewiesen ist


In welcher Höhe wird das (Basis-) Elterngeld gezahlt?

Es gibt zwei Varianten der Zahlung von Elterngeld:

 
Haben Sie in den 12 Monaten vor der Geburt des Kindes nicht gearbeitet?
Dann steht Ihnen ein Mindestbetrag von monatlich 300 € zu.

 
Haben Sie in den 12 Monaten vor der Geburt des Kindes gearbeitet?
Dann beträgt dies in der Regel 65% Ihres durchschnittlichen Nettoeinkommens aus dem 12-Monatszeitraum vor der Geburt bzw. vor der Mutterschutzfrist. Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss, sowie beamtenrechtliche Bezüge werden auf das Elterngeld angerechnet.
Beträgt Ihr durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen in dem 12-Monatszeitraum weniger als 1.000 €, erhöht sich der Prozentsatz von 67%.
Beispiel: Durchschnittliches Einkommen vor der Geburt: 400 € Differenz zu 1.000 € : 600 € 600 € : 2 x 0,1 = 30% 67 % + 30 % = 97% zustehendes Elterngeld: 97% von 400 € = 388 €

 
In welcher Höhe wird das ElterngeldPlus gezahlt?
Das ElterngeldPlus wird genauso berechnet wie das Basiselterngel. ElterngeldPlus ist aber in der Höhe begrenzt auf die Hälfte dessen, was Sie als Basiselterngeld bekommen würden, wenn Sie nach der Geburt kein Einkommen erzielen. Dafür können Sie Elterngeld Plus doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld.
Bitte beachten Sie, dass Lebensmonate mit Mutterschaftsleistungen grundsätzlich Basiselterngeldmonate sind!
Wenn Sie nach der Geburt kein Einkommen haben, ist das ElterngeldPlus immer halb so hoch wie das Basiselterngeld.

 
Beispiel zur Berechnung von ElterngeldPlus ohne Einkommen:
Netto-Einkommen vor der Geburt     2.000 €
Netto-Einkommen nach der Geburt         0 €
Einkommens-Unterschied                 2.000 €
Basiselterngeld                                 1.300 € monatlich
(65% des Unterschieds)
ElterngeldPlus                                     650 €

 
Summe Basiselterngeld für max. 12 Monate: 12 mal 1300 € = 15.640 €
Summe ElterngeldPlus für max. 24 Monate: 24 mal 650 € = 15.640 €

 
Beispiel 1 zur Berechnung EltergeldPlus mit Teilzeiteinkommen:
Netto-Einkommen vor der Geburt     2.000 €
Netto-Einkommen nach der Geburt  1.200 €
Einkommens-Unterschied                   800 €
Basiselterngeld                                    520 € monatlich
(65% des Unterschieds)

Theoretisch Basiselterngeld ohne Einkommen nach der Geburt
(65% von 2000 €)                              1.300 €
davon die Hälfte = Deckelungsbetrag  650 €
ElterngeldPlus                                      520 €
Das ElterngeldPlus wird in diesem Beispiel nicht durch den Deckelungsbetrag begrenzt. Denn der Deckelungsbetrag ist höher als 65 % vom Einkommensunterschied. Daher ist das ElterngeldPlus genauso hoch wie das mögliche Basiselterngeld

 
Summe Basiselterngeld für max. 12 Monate: 12 mal 520 € = 6.240 €
Summe ElterngeldPlus für max. 24 Monate: 24 mal 520 € = 12.480 €

 
Beispiel 2 zur Berechnung von ElterngeldPlus mit Einkommen
Netto-Einkommen vor der Geburt   2.000 €
Netto-Einkommen nach der Geburt   500 €
Einkommens-Unterschied              1.500 €
Basiselterngeld                                  975 € monatlich
(65% des Unterschieds)

Theoretisch Basiselterngeld ohne Einkommen nach der Geburt
(65% von 2000 €)                               1.300 €
davon die Hälfte = Deckelungsbetrag   650 €
ElterngeldPlus                                       650 € monatlich

 
In diesem Beispiel wird das ElterngeldPlus durch den Deckelungsbetrag begrenzt. Denn 65 % vom Einkommens-Unterschied liegen höher als der Deckelungsbetrag

 
Summe Basiselterngeld für max. 12 Monate: 12 mal 975 €
Summe ElterngeldPlus für max. 24 Monate: 24 mal 650 € = 15.600 €


Werden Geschwisterkinder bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt?

Familien mit mehr als einem Kind können einen Geschwisterbonus erhalten. Dieser Geschwisterbonus beträgt 10% des errechneten Elterngeldes, mindestens jedoch 75 € im Monat. Steht nur der Mindestbetrag in Höhe von 300 € zu, erhöht sich dieser durch den Geschwisterbonus auf 375 €.

Bei zwei Kindern im Haushalt besteht der Anspruch auf den Geschwisterbonus solange, bis das ältere Geschwisterkind drei Jahre alt ist. Bei drei und mehr Kindern im Haushalt genügt es, wenn mindestens zwei Kinder das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Mit dem Ende des Monats, in dem das ältere Geschwisterkind seinen dritten bzw. sechsten Geburtstag vollendet, entfällt der Erhöhungsbetrag.

Die Altersgrenze beträgt bei behinderten Kindern (GdB mindestens 20) jeweils 14 Jahre.

Wie hoch ist das Elterngeld bei Mehrlingsgeburten?

Zusätzlich zum errechneten Elterngeld werden für jeden Mehrling 300 € gezahlt. Eine Erhöhung des Elterngeldes um den Geschwisterbonus kommt nicht in Betracht.

Kann ich in Teilzeit arbeiten, während ich Elterngeld bekomme?

Während Sie Elterngeld bekommen, dürfen Sie wöchentlich bis zu 30 Stunden arbeiten (für Geburten ab 01.09.2021 32 Wochenstunden). Die dabei erzielten Einkünfte werden bei der Bemessung des Elterngeldes berücksichtigt.

Wer mit dem bisherigen Elterngeld Teilzeit arbeitet, verliert einen Teil seines Elterngeldanspruchs und bekommt insgesamt weniger als der, der ganz aus dem Beruf aussteigt. Für diese Eltern ist das ElterngeldPlus attraktiver. Sie erhalten nun ElterngeldPlus in maximal halber Höhe des bisherigen Elterngeldes, aber doppelt so lange.

Nähere Informationen und Berechnungsbeispiele finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Hier finden Sie auch Informationen des Bundesministeriums zum Thema:

BMFSFJ - Elterngeld und Elternzeit - Für Geburten ab 01.09.2021

BMFSFJ - Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit - Für Geburten bis 31.08.2021


Welches Einkommen wird während des Elterngeldbezuges berücksichtigt?

Ihr Einkommen aus einer Teilzeittätigkeit während des Elterngeldbezuges wird ebenso angerechnet, wie mögliche Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft.  

Auch so genannte Entgeltersatzleistungen, die Sie eventuell erhalten, werden berücksichtigt (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Krankengeld).

Wie wird das Elterngeld ausgezahlt?

Die laufenden monatlichen Zahlungen erfolgen für den jeweiligen Lebensmonat zum 1. des Kalendermonats. Zum Beispiel: Ihr Kind ist am 15.01.2021 geboren. Die erste laufende Zahlung erfolgt für den ersten Lebensmonat (15.01.2021 bis 14.02.2021) zum 1. Februar 2021.