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Leistung Sprengstofferlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz

Eine Sprengstofferlaubnis muss persönlich beantragt werden. Folgende Unterlagen sind bei persönlicher Antragstellung beizubringen:

  • Antragsformular und Erklärung zur körperlichen Eignung und Aufbewahrung von Treibladungspulver (Formulare erhalten Sie bei uns.)
  • Prüfungszeugnis Sprengstofflehrgang (bei Erstantrag)
  • Sprengstofferlaubnis (bei Verlängerungsantrag)
  • Waffenbesitzkarte(n)
  • Bei Sportschützen eine Mitgliedsbescheinigung der schießsportlichen Vereinigung, aus der hervorgeht, dass Sie in den letzten sechs Monaten regelmäßig und erfolgreich am Schießsport/Übungsschießen teilgenommen haben
  • Bei Jägern der gültige Jagdschein

Die Sprengstofferlaubnis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren. Die Verlängerung sollte zur Vermeidung von Nachteilen ca. drei Monate vor dem Fristablauf beantragt werden. Die Gebühren richten sich nach der Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz und dem angefallenem Verwaltungsaufwand (zwischen 70,- und 250,- € -- für Kat. F3 zwischen 450,- und 650,- €).

Fachdienst
Ansprechpartner
  • Herr Salm  (Fischerei- und Sprengstoffangelegenheiten)