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Leistung Kinder- und Jugendgesundheit - Besonderer Förderbedarf -

Kinder mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen

Haben Kinder eine geistige, körperliche oder seelische Behinderung oder sind sie von einer Behinderung bedroht, benötigen sie sehr früh eine Förderung, die speziell auf ihre Bedürfnisse ausgerichtet ist.

Ziel dieser Förderung ist es, dass dauerhafte Behinderungen nicht auftreten oder gemildert werden. Ebenso aber ist es Ziel der Förderung, dass Menschen mit ihrer Behinderung in unserer Gesellschaft ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben führen können. Alle Maßnahmen zur Förderung der Kinder und Jugendlichen geschehen in enger Zusammenarbeit mit den Familien.

Wenn andere Versicherungsträger, wie zum Beispiel die Krankenversicherung, die Kosten der Förderung nicht übernehmen, können die Jugendhilfe oder die Sozialhilfe eintreten. Die Kostenübernahme muss von den Eltern oder von den Einrichtungen, die behinderte Kinder und Jugendliche fördern, beantragt werden. Bei diesen Antragsverfahren werden die Ärztinnen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes sowie des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes des Gesundheitsamtes für die medizinische Begutachtung einbezogen.

Frühförderung von Säuglingen und Kleinkindern

Wenn Sie den Eindruck haben, dass ihr Kind in seiner Entwicklung deutlich verlangsamt ist, wenn es zum Beispiel nicht gut sitzen, laufen oder sprechen lernt, sprechen Sie unbedingt mit Ihrer Kinderärztin / Ihrem Kinderarzt. Gerne können Sie auch mit Ihrem Kind zu den Beratungsstellen für Mütter und Väter des Gesundheitsamtes kommen.

Ihre Ansprechpartner/innen vor Ort

Ansprechpartnerinnen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Sprechstunden der Mütter- und Väterberatung
 
Wird festgestellt, dass Ihr Kind in seiner Entwicklung um mehr als 6 Monate verzögert ist, können Maßnahmen zur Frühförderung beantragt werden. Näheres können Sie in unserem Informationsblatt „Frühförderung“ lesen.

Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

Kinder mit Behinderungen oder deutlichen Entwicklungsverzögerungen benötigen im Kindergartenalter besondere Unterstützung. Denn in diesem Alter werden wichtige Grundlagen dafür geschaffen, dass das Kind später eine Regelschule besuchen kann. Ebenso wichtig ist es, dass Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam gefördert werden. Im Kreis Recklinghausen gibt es folgende Angebotsformen:

  • Einzelintegration in Regelkindergärten
  • Heilpädagogische Tageseinrichtungen
  • Sprachheil-Kindertageseinrichtung

Die Aufnahme zur Förderung in einer dieser Einrichtungen muss beantragt werden. Näheres können Sie auf unserem Informationsblatt „integrative Betreuung im Kindergarten“ lesen.

Förderung von Kindern in Schulen

Kinder, die keine Regelschule oder gemeinsamen Unterricht besuchen können, erhalten an Förderschulen eine schulische Bildung, die ihren Möglichkeiten entspricht. Auf Antrag der Eltern oder der Schule entscheidet die Schulaufsichtsbehörde (Schulamt) über den sonderpädagogischen Förderbedarf sowie den Schwerpunkt und den Ort der Förderung. Bei dieser Entscheidung wird ein medizinisches Gutachten des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes berücksichtigt. Näheres dazu können Sie auf unserem Informationsblatt „Sonderpädagogischer Förderbedarf“ lesen.

Eingliederungshilfe und Jugendhilfemaßnahmen

Kinder und Jugendliche mit einer geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung (oder die von einer Behinderung bedroht sind), benötigen oft Unterstützung darin, sich ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben aufbauen zu können. Hier können Maßnahmen notwendig sein, die über die spezielle Förderung in einem Kindergarten oder der Schule hinausgehen. Im Rahmen der Eingliederungshilfe oder der Jugendhilfe können Sozialämter oder Jugendämter die Kosten für diese Maßnahmen übernehmen.

Voraussetzung für die Kostenübernahme ist eine Begutachtung durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst oder durch den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes. Näheres dazu können Sie auf unserem Informationsblatt „Eingliederungshilfe - Jugendhilfemaßnahme“ lesen.

Weitere Informationen und Adressen

Sie finden die Formulare zum Ausdrucken in der Box unter "Links".