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Leistung Integrative Lerngruppen

In der Sekundarstufe I der allgemeinen Schulen kann gemeinsamer Unterricht in Integrativen Lerngruppen durchgeführt werden. In den Lerngruppen sollen in der Regel nicht weniger als fünf Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf von einer Lehrkraft für Sonderpädagogik oder auch von Lehrkräften der allgemeinen Schule gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern ohne Behinderung unterrichtet werden. Eltern, die für ihr Kind eine Aufnahme in eine Integrative Lerngruppe wünschen, können einen entsprechenden Antrag bei der Schulaufsichtsbehörde stellen. Der Unterricht wird für jedes Kind nach den Vorgaben für die allgemeine Schule sowie nach den Richtlinien erteilt, die dem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf entsprechen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW – http://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/index.html (s. dort Schulformen/Die Förderschulen sowie Schulrecht/Erlasse/Integrative Lerngruppen).

 

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