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Grundwassernutzungsverbot

Grundwassernutzungsverbot im Bereich Sythen-Lehmbraken

 
 Auf dem Gelände der Sprengstofffabrik Wasag-Chemie in Haltern-Sythen (Lehmbraken) wurden zwischen dem 1. und 2. Weltkrieg im Zusammenhang mit Delaborierungen von Munition große Mengen Sprengstoffe und Sprengstoffverbindungen mit dem Abwasser in das Grundwasser abgeleitet. Darüber hinaus fanden im Laufe der über 100jährigen Tätigkeit dieses Unternehmens weitere sprengstofftypische Bodenbelastungen statt, die ebenfalls heute im Grundwasser nachweisbar sind. Durch umfangreiche Boden- und Grundwasseruntersuchungen wurde bereits in den 1990er Jahren festgestellt, dass das Grundwasser auch weit außerhalb des Werksgeländes der WASAG mit Sprengstoffen verunreinigt ist. Die Belastungen befinden sich auch unterhalb der bebauten Flächen des Ortsteils Sythen-Lehmbraken.
Bei regelmäßigen Untersuchungen im Rahmen des Grundwasser-Kontrollprogramms wurden diese sprengstofftypischen Verbindungen in hoher Konzentration nachgewiesen. Untersuchungen in 2009 im Bereich des Ortsteils Sythen-Lehmbraken belegen ein Ansteigen der Grundwasserkontaminationen. Hierbei wurde mit ca. 13.000 µg/l der bis zu diesem Zeitpunkt höchste Wert ermittelt.
 
In 1999 und 2001 wurden die Anwohner in diesem Ortsteil und im Vorfeld auch der Umweltausschuss und die Verwaltung der Stadt Haltern am See über diese Umweltbelastung informiert. Den Anwohnern wurde in Form von Hauswurfsendungen empfohlen, auf eine Grundwassernutzung in Lehmbraken grundsätzlich zu verzichten. Insbesondere sollte das Grundwasser nicht verwendet werden zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen, zum Zwecke der Körperhygiene (Duschen, Waschen etc.), zum Befüllen von Plansch- und Schwimmbecken, zum Beregnen und Waschen von zum Verzehr geeigneter Pflanzen, zum Waschen anderer zum Verzehr geeigneter Güter, zum Tränken von Tieren und zum Beregnen von Rasen und Zierpflanzen.
 
In der Folgezeit wurden weitere umfangreiche Erkundungen auf dem Werksgelände selbst, im unmittelbaren Abstrom des Geländes und auch in den Ortsteilen Lehmbraken und Sythen durchgeführt. In 20 Grundwassermessstellen werden regelmäßig Grundwasser-untersuchungen im Nahbereich des Werksgeländes bis nach Sythen in einer Gesamtentfernung bis zu drei Kilometern vorgenommen.
 
Um die räumliche Ausdehnung der Schadstofffahne und ihre mögliche weitere Ausbreitung bewerten zu können, müssen weitere Brunnen, unter anderem Tiefbrunnen bis zu 100 Meter Tiefe, errichtet werden. Erst in einigen Jahren wird man sich der Frage nähern können, ob Sanierungsmaßnahmen überhaupt technisch und finanziell leistbar sind. In absehbarer Zeit kann eine Sanierung des Grundwassers in dem weiträumigen Bereich nicht realisiert werden. Sprengstoffspezifische Grundwasserschäden sind in der Bundesrepublik nicht weit verbreitet. Dementsprechend gibt es nur wenige Erfahrungen im Umgang mit dieser Problematik. 
 
Auf dem eigentlichen Werksgelände, wo bereits umfangreiche Bodensanierungen stattgefunden haben, werden derzeit alternative Sanierungsmaßnahmen geprüft, mit denen ein weiterer Schadstoffaustritt verhindert werden soll. 2010 sollen dann erste konkrete Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen in Angriff genommen werden.
 
Die vom Kreis Recklinghausen untersuchten Hausbrunnen im Ortsteil Sythen sind bisher nicht belastet.
 
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor den Gefahren, die durch die Förderung und Nutzung des Grundwassers ausgehen, trat am 06. Januar 2010 eine Allgemeinverfügung in Kraft. Der sich abzeichnende Anstieg der Grundwasserbelastung und die gleichzeitige Beobachtung, dass die Empfehlungen aus 2001 nicht beachtet wurden, machen eine solche Verfügung notwendig.

Link: Bekanntmachung über die Allgemeinverfügung zum Verbot der Grundwasserförderung und -nutzung im Bereich Sythen-Lehmbraken in Haltern am See

Nach Erlass der Allgemeinverfügung sind einige Fragen wiederholt gestellt worden, die wie folgt beantwortet werden:
 

Fragen und Antworten

 
  • Wie ist der plötzliche Anstieg der sprengstofftypischen Verbindungen (STV) zu erklären?
 
Der Grund für den Anstieg der Werte ist bislang nicht bekannt und auch nicht zu erklären. Die Schadstoffe haben sich in nahezu 100 Jahren über den Boden im Grundwasser ausgebreitet. Die hydrogeoIogische Besonderheit der Halterner Sande in diesem Bereich wie auch das Verhalten der Schadstoffe im Grundwasser erschweren eine Beurteilung des Schadens und seiner Auswirkungen und lassen viele Fragen offen. Darüber hinaus kann nicht auf Erfahrungen vergleichbarer Schäden zurückgegriffen werden. Aus diesem Grunde wird auch weiterhin intensiv Ursachenforschung betrieben werden müssen.
 
  • Was passiert, wenn ich meinen Brunnen dennoch weiter nutze?
 
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Sie sich einer gesundheitlichen Gefährdung aussetzen, da das von Ihnen benutzte Grundwasser belastet sein kann. Grundsätzlich kann eine ordnungsbehördliche Verfügung mit Zwangsmitteln wie z.B. Zwangsgeld, das bei jeder Zuwiderhandlung festgesetzt werden kann, durchgesetzt werden. Auch könnte ein Brunnen durch eine Behörde geschlossen werden.
Es ist aber zu bedenken, dass die Hauptgefahr hier in einer möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigung besteht.
 
  • Wie wird der Grundwasserschaden behandelt?
 
Seit Jahren finden Untersuchungen zur Eingrenzung des Schadens statt. Aufgrund des Schadstoffspektrums des belasteten Grundwassers sind klassische Behandlungsverfahren in einem Schadenszentrum nur bedingt einsetzbar. Zurzeit läuft ein Forschungsvorhaben, bei dem ein alternatives Verfahren zur Behandlung des belasteten Grundwassers erprobt wird. Inwieweit dieses erfolgreich in der Praxis eingesetzt werden kann, bleibt abzuwarten. Darüber hinaus werden weiterhin umfangreiche Untersuchungen durchgeführt, die Aufschluss über den zukünftigen Umgang mit dem Schaden bringen sollen.
 
  • Was ist mit dem Obst und Gemüse, das ich in meinem Garten geerntet habe?
 
Schon vor dem jetzt ausgesprochenen Grundwassernutzungsverbot wurde bereits im Jahre 2001 durch Hauswurfsendungen in Lehmbraken empfohlen, auf eine Grundwassernutzung grundsätzlich zu verzichten. Das Umweltbundesamt hat 2001 hierzu ausgeführt: „Insgesamt wird die Beregnung der Pflanzen mit STV-kontaminiertem Wasser nicht empfohlen, da ein Transfer in „Wasser-Boden-Pflanze“ nicht auszuschließen ist.“ (STV = sprengstofftypische Verunreinigungen“). Deshalb wird dringend empfohlen, auf den Verzehr von Obst und Gemüse, das mit Brunnenwasser gegossen worden ist, zu Ihrer eigenen Sicherheit zu verzichten.
 
  • Gibt es einen Anspruch auf Kostenersatz, wenn das Grundwasser nicht mehr genutzt werden kann?
Durch den Erlass der Allgemeinverfügung entsteht kein Ersatzanspruch der betroffenen Anwohner des Ortsteils Lehmbraken, da durch diese Maßnahme die Personen und das Vermögen der Geschädigten selbst geschützt werden (§ 39 Ordnungsbehördengesetz- OBG-).
Es besteht darüber hinaus grundsätzlich auch kein rechtlicher Anspruch darauf, Grundwasser nutzen zu dürfen.
 
  • Gibt es neben den Grundwasserbelastungen auch Bodenbelastungen?

    Bodenauffälligkeiten gab es bisher nur auf dem Werksgelände der WASAG. Die Sythengrund hat in den Jahren 2000 und 2001 die belasteten Bereiche auf dem Gelände saniert und die hoch belasteten Böden insgesamt entfernt und fachgerecht entsorgt, um einen weiteren Eintrag von Schadstoffen in das Grundwasser zu unterbinden. Außerhalb des Werksgeländes sind keine Bodenbelastungen bekannt. Die sprengstofftypischen Belastungen werden ausschließlich über das Grundwasser aus dem Werksgelände ausgetragen.

     

Weitere Informationen erhalten Sie hier:Fachdienst 70 - Vestisches Umweltzentrum

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