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Familienleistungen

Familien mit Kindern sind zentraler Bestandteil unserer Gesellschaft. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zu ihrer Gestaltung und sichern ihre Zukunftsfähigkeit. Wesentliche Aufgabe der Familienpolitik ist es, die finanzielle Situation der Familien zu verbessern, denn die Gründung einer Familie hat erhebliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation der Eltern.
 
 
Das für Geburten ab dem 01.01.2007 zustehende Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ist eine Familienleistung mit Einkommensersatzfunktion. Eltern, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen, erhalten 67 Prozent des vor der Geburt erzielten Erwerbseinkommens.
 
"junge Familie" 
 
Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern wollen, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen.
 
Als Anerkennung für die Betreuungsleistung der Eltern steht für Geburten bis zum 31.12.2006 das einkommensabhängige Erziehungsgeld nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) zu.
  
 
Sofern Sie nicht im Kreis Recklinghausen wohnen, nutzen Sie bitte die folgende Übersicht, um herauszufinden, welche Stelle (inklusive Adresse und Telefonnummer) ab dem 01.01.2008 die Aufgaben zu den o.a. Familienleistungen wahrnimmt.
 
Weitere Informationen erhalten Sie hier:Fachdienst 50 - Allgemeine Sozialangelegenheiten und Controlling

Ansprechpartner:
Herr Dierks
Telefon: 02361/53-6592, Zimmer: 0.1.43
Elterngeld / Elternzeit / Recklinghausen
Herr Pommeranz
Telefon: 02361/53-6591, Zimmer: 0.1.43
Elterngeld / Elternzeit / Herten
Frau Schönbeck
Telefon: 02361/53-6594, Zimmer: 2.4.11
Elterngeld / Elternzeit / Gladbeck, Haltern am See, Oer-Erkenschwick A - F
Frau Kerb
Telefon: 02361/53-6593, Zimmer: 2.4.10
Elterngeld / Elternzeit / Marl und Oer-Erkenschwick L - Z
Frau Lorenz
Telefon: 02361/53-6595, Zimmer: 2.4.10
Elterngeld / Elternzeit / Castrop-Rauxel, Oer-Erkenschwick G - K, Waltrop
Frau Börtz
Telefon: 02361/53-6590, Zimmer: 2.4.11, Standort: Kreishaus in Recklinghausen
Elterngeld / Elternzeit / Datteln und Dorsten

Öffnungszeiten:


Fachdienst 50 Ressort 2 Bundesausbildungsförderung (BAföG) :
Montag - Dienstag :    13:15 bis 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag :               13:15 bis 16:00 Uhr;
Freitag :                        08:30 bis 12:00 Uhr

Persönliche Beratungen außerhalb dieser Zeiten können grundsätzlich nur ausnahmsweise nach vorheriger Terminabsprache erfolgen. Sie können jedoch jederzeit Ihre Antragsunterlagen in einen der Hausbriefkästen einwerfen oder im Rahmen der allgemeinen Öffnungszeiten des Kreishauses bei der Information abgeben.

Telefonische Erreichbarkeit i.S. Bundesausbildungsförderung (BAföG) :
Montag - Freitag : 09:00 - 12:00 Uhr

ansonsten gelten die allgemeinen 
Öffnungszeiten des Fachbereiches B:
Montag - Donnerstag : 8:30 - 12.00 und 13:15 - 16:00 Uhr,
Freitag: 8:30-12:00 Uhr

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