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Angebot Jägerprüfung

Die Jägerprüfung ist bei der Unteren Jagdbehörde abzulegen, in deren Bezirk die Bewerberin / der Bewerber ihren oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (i. d. R. der 1. Wohnsitz). Die Prüfung wird einmal jährlich, im Frühjahr, durchgeführt. Sie besteht aus einem schriftlichen Teil, einer Schießprüfung und einem mündlich-praktischen Teil.

Im schriftlichen und mündlich-praktischen Teil umfasst sie folgende Sachgebiete: Kenntnis der Tierarten, Wildbiologie, Wildhege, Naturschutz
Jagdbetrieb, waidgerechte Jagdausübung, Sicherheitsbestimmungen, Jagdhundewesen, Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Grundzüge des Land- und Waldbaues, Wildschadenverhütung
Waffentechnik, Führung von Jagd- und Faustfeuerwaffen (insbesondere sichere Handhabung, Gebrauch und Pflege der Jagd- und Faustfeuerwaffen)
Jagdrecht, Grundsätze und wichtige Einzelbestimmungen des Waffenrechts, des Tierschutzrechts, des Naturschutz- und Landschaftspflegerechts
Ist der schriftliche Teil der Prüfung nicht bestanden, so hat die Untere Jagdbehörde den Bewerber von der weiteren Teilnahme an der Prüfung auszuschließen. Die Schießprüfung besteht aus Büchsen- und Flintenschießen.

Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn die Bewerberin/der Bewerber den schriftlichen Teil, die Schießprüfung und den mündlich-praktischen Teil bestanden hat.

Bewerberinnen und Bewerber, die die Schießprüfung und den mündlich-praktischen Teil der Prüfung oder einen der beiden Teile nicht bestehen, haben auf Antrag die Gelegenheit, an einer einmaligen Nachprüfung teilzunehmen. Es wird dann nur der Prüfungsteil geprüft, der zuvor nicht bestanden wurde. Die Nachprüfung kann frühestens drei Monate nach Feststellung des Nichtbestehens der Jägerprüfung durchgeführt werden.

Der Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung ist im Kreishaus Recklinghausen, Zimmer 3.2.19 erhältlich und wird zudem auf dieser Seite zum Download zur Verfügung gestellt.

Die Prüfungs- und Zulassungsgebühr beträgt zurzeit 250 €. Bei der Nachprüfung richtet sich die Gebühr danach, wie viele Prüfungsteile erneut abzulegen sind; somit entweder 110 EUR (1 Prüfungsteil) oder 190 EUR (2 Prüfungsteile).

Die Zulassungsvoraussetzung zur Teilnahme an der Jägerprüfung sind dem Antragsvordruck zu entnehmen.

 

Dem Antrag beizufügen sind:

  • Nachweis der Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 Millimetern (der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur Kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nr. 4 Verordnung (EG) Nr. 853/2004 und für die Entnahme und Kennzeichnung von Trichinenproben gem. § 6 Absatz 2 der Tierische Lebensmittelüberwachungs-Verordnung
  • Nachweis, über die Zahlung der Prüfungs- und Zulassungsgebühr (z.B. Kopie des Kontoauszugs / Überweisungsbelegs oder Auszug aus dem Online-Banking)
  • Fotokopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses