Inhalt der Seite

Vorsorgender Bodenschutz

a42_bladenhorst_2015_05_27_1Der vorsorgende Bodenschutz ist ein Teilbereich der Aufgaben der Unteren Bodenschutzbehörde, im Folgenden wird auf verschiedene Aspekte eingegangen:

Gesetzliche Grundlagen

Der Schutz des Bodens und der sorgsame und sparsame Umgang mit dieser endlichen Ressource ist in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und untergesetzlichen Regelwerken verankert.

-  Bereits im Grundgesetz ist der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen durch den Staat auch in Verantwortung für zukünftige Generationen verankert (Art. 20a).

-  Im Bundesbodenschutzgesetz und Landesbodenschutzgesetz sind dazu weiterreichende Regelungen zum Schutz des Bodens zu finden.

-  Die Bundesbodenschutzverordnung regelt darüber hinaus detailliert weitergehende Anforderungen zum Bodenschutz und dem Entstehen schädlicher Bodenverunreinigungen.

-  Aber auch in anderweitigen Gesetzen, wie z. B. dem Bundesnaturschutzgesetz oder dem Baugesetzbuch, sind die Grundsätze des Bodenschutzes bereits berücksichtigt.

Bodenschutz beim Bauen

Ein Boden muss bei Baumaßnahmen unter verschiedenen Aspekten berücksichtigt werden. Entscheidend ist, wie er künftig genutzt werden soll. Soll er nach Abschluss der Baumaßnahme seine natürliche Funktion in Form von Grünflächen oder Gartennutzungen wieder aufnehmen, so ist grundsätzlich ein sehr schonender Umgang erforderlich. Eine Nutzung des Bodens als Baumaterial, das heißt als Baugrund oder z. B. als Baustoff in Wällen, geht in der Regel mit einer starken Verdichtung einher. Die natürlichen Funktionen sind unter diesen Voraussetzungen nur noch sehr eingeschränkt gegeben.

Beeinträchtigungen des Bodens werden im Bauablauf zumeist durch Bodenverdichtungen und Verschlämmungen hervorgerufen. Durch das Befahren oder Abstellen schwerer Lasten wird das Bodengefüge zusammengedrückt und das Porenvolumen verkleinert oder zerstört. Der Gas- und Wasseraustausch wird unterbunden, eine Filter- und Pufferfunktion des Bodens ist nicht mehr gegeben, Regenwasserversickerungen sind reduziert. Wenn Feinbestandteile des Bodens bei Starkregen abgeschwemmt werden, ist dies oftmals auf eine zuvor erfolgte Schädigung des Bodengefüges zurückzuführen. Diese Schädigung ist dann nur mit einem erheblichem Zeit- und Kostenaufwand behebbar.

 

bodenverdichtung

Abb.: Bodenverdichtung bei einer Baumaßnahme

 

Bodenkundliche Baubegleitung

Die bodenkundliche Baubegleitung dient dem Vollzug bodenschutzrechtlicher und fachlicher Anforderungen bei Eingriffen in den Boden, insbesondere der Vermeidung schädlicher Bodenveränderungen. Hierbei übernehmen bodenkundlich ausgebildete Fachleute von der Planung einer Baumaßnahme bis hin zur Überwachung vor Ort alle Maßnahmen, die dem Schutz des Bodens dienen. Die Aufgaben beginnen mit der Aufnahme des Ausgangszustandes und der Prüfung der örtlichen Randbedingungen sowie bestehender behördlicher Auflagen. Sie führen dann zu der Festlegung eines Maßnahme-Katalogs, der Kontrolle der bodenkundlich relevanten Bauarbeiten und enden in der Erstellung eines Abschlussberichtes mit Kontrolle des Umsetzungserfolgs.

Der Einsatz einer bodenkundlichen Baubegleitung ist gesetzlich verankert.

Geogenes Arsen

Hier finden Sie Informationen zum geogenen Arsenvorkommen im Einzugsbereich des Dattelner Mühlenbachs:

Bürgerinformation vom 12.07.2011

Ergebniskarte

Maßnahmen des vorsorgenden Bodenschutzes

 bodentrennung

Abb.: Aufmietung, getrennt nach Bodenart

 

Der vorsorgende Bodenschutz beginnt mit der Planung eines Eingriffs in den Boden. Zu berücksichtigen sind hier insbesondere die unterschiedlichen Empfindlichkeiten der verschiedenen Bodenarten, die je nach Vorkommen, Lage und Situation unterschiedliche Bodenfunktionen besitzen. Eingriffe in besonders empfindliche und wertvolle Böden sind nach Möglichkeit insgesamt zu vermeiden oder mit der geringstmöglichen Beeinflussung durchzuführen.

Bei größeren Planungsvorhaben in Bereichen empfindlicher und schützenswerter Böden sind daher Alternativstandorte zu prüfen, wobei aus Sicht des Bodenschutzes die Flächenreaktivierung von Industriebrachflächen einer Bebauung bisher ungenutzter Flächen grundsätzlich vorzuziehen ist.

Bei kleineren Maßnahmen können bereits durch die Auswahl des Grundstücks und eine detaillierte Planung Ressourcen gespart werden. Anfallender Bodenaushub sollte auf dem Grundstück verbleiben, wenn externer Boden eingebracht werden muss, sollte darauf geachtet werden, dass nur gleichartiges Bodenmaterial verwendet wird.