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Unterhaltssicherung für Grundwehr- und Zivildienstleistende / USG

Zum 01.11.2015  änderte sich u.a. auch der Ansprechpartner für Ihre Anträge nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG). Für Leistungszeiträume ab dem 01.11.2015 sind diese nun an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) zu richten.