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Führerschein – Neuerteilung (Wiedererteilung) nach Entzug

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, müssen Sie einen Antrag auf Neuerteilung (Wiedererteilung) stellen. Die erforderlichen Unterlagen und der Aufwand für die Prüfung Ihres Antrages hängen je nach Einzelfall von der beantragten Führerscheinklasse und den Gründen für die Entziehung ab. Nähere Informationen finden Sie in unserem Flyer „Ihr Führerschein ist weg?" (siehe „Links").

Allgemeine Antragsunterlagen

  • gültiger Ausweis (Personalausweis/Reisepass)
  • Sehtest / augenärztliches Gutachten

           a) im allgemeinen (z.B. Klassen A, B) reicht ein Sehtest vom Optiker oderAugenarzt

           b) für Fahrzeuge über 3,5 t (C1E, CE) brauchen Sie ein augenärztliches Gutachten oder Zeugnis

  • Lichtbild (45 x 35 mm)
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
  • behördliches Führungszeugnis

 

Den Antrag stellen Sie persönlich bei der Stadtverwaltung in Ihrem Wohnort oder hier bei der Fahrerlaubnisbehörde in Marl. Da Sie das Führungszeugnis nur bei Ihrer Stadtverwaltung beantragen können, ist es sinnvoll, den Antrag dort zu stellen.

 

Antragsgebühr

Die Gebühr für Ihren Antrag beträgt ca. 160,00 €. Bei dieser Gebühr handelt es sich um eine so genannte „Eingangsgebühr". Je nach Aufwand kann eine Gebühr bis zu einer Höhe von 256,00 € nachgefordert werden.

Das Führungszeugnis bei der Stadtverwaltung kostet 13,00 €.

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

 

Informationen zur Neuerteilung und zur „MPU" von der Bundesanstalt für Straßenwesen „BAST" finden Sie hier.